Nach Sturmtief Xythia Ende Februar viel Arbeit für die Gebäudeversicherung
Schäden durch Sturmeinwirkung bezahlt die Gebäudeversicherung - aber die Windstärke muss mindestens bei Stärke 8 gelegen haben.
(IINews) - Am letzten Sonntag im Februar zog das Sturmtief Xythia über Europa und Deutschland und hinterließ stellenweise schwere Schäden. Nach dem Wochenende glühten bei den Versicherungen die Drähte, wer eine Gebäudeversicherung hat, versuchte seinen Schaden zu melden.
In vielen Städten und auf dem Land wurden zahlreiche Bäume entwurzelt. Die Schäden durch Wasser hielten sich in Grenzen, üblicherweise rücken bei einem solchen Sturm die Feuerwehr auch aus, um voll gelaufene Keller leer zu pumpen.
Die Gebäudeversicherung leistet auch bei Sturmschäden, diese werden definiert als Schäden, die durch eine Luftbewegung mit Windgeschwindigkeit acht ausgelöst werden. Dabei werden auch Schäden durch umstürzende Bäume von der Gebäudeversicherung übernommen.
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Ein Beispiel aus Gladbeck im Ruhrgebiet zeigt, wie schwer sich ein Sturmschaden auf ein Gebäude auswirken kann. An dem betreffenden Sonntag wurden die örtlichen Feuerwehrkräfte alarmiert mit dem Einsatzstichwort " Baum auf Haus". Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte am Haus stellte sich heraus, dass ein Baum vom Versicherungsgrundstück direkt auf das Dach gestürzt ist. Dabei wurden Teile des Daches erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Zahlreiche Äste der Krone haben das Dach durchschlagen und sich dort verhakt.
Die Feuerwehr vor Ort konnte zunächst nicht eingreifen, da zusätzlich abgerissene Freileitungen im Sturm umherwehten. Erst nach der Abschaltung des Stroms durch örtliche Energieversorger konnte die Feuerwehr das Haus räumen. Mit einer Drehleiter wurde die Gesamtsituation begutachtet, danach wurde zahlreiche Entlastungsschnitte mit Kettensägen vorgenommen, um die Spannung aus dem gebogenen Baum zu nehmen. Dennoch konnte der Baum nicht vom Dach genommen werden, dafür musste am folgenden Tag eine Spezialfirma mit Kran anrücken.
Letztendlich hat sich ergeben, dass durch Gebäudeversicherung die Kosten für den Bergungseinsatz ebenso übernommen wurden, wie auch die Reparatur des teilweise zerstörten Daches.
Denn zum Versicherungsumfang der Gebäudeversicherung gehört nicht die die reine Regulierung des Schadens, sondern auch die Aufräumungskosten für den Abtransport versicherter und beschädigter Sachen wird übernommen. Dazu gehören auch die Bewegungs- und Schutzkosten, die geleistet werden, wenn zum Zwecke der Wiederherstellung versicherter Sachen andere Gegenstände bewegt werden. In dem geschilderten Fall wurde also der Baum vom Dach gehoben und die Kosten dafür erstattet.
Bildquelle: Bertram Frohrn, www.pixelio.de
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Datum: 16.03.2010 - 16:01 Uhr
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