Die AfD schließt sich der Kritik der Landesmedienanstalten an der geplanten Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG-E) vollumfänglich an.
(ots) - "Es ist skandalös, dass der Rekurs auf das Europarecht
notwendig ist, um den Gesetzgeber daran zu erinnern, dass eine staatliche
Medienaufsicht die Gefahr einer staatlichen Zensur birgt, die unserer
grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit entgegensteht. Gerade das SPD
geführte Ministerium hat sich in der Vergangenheit befleißigt, Kinder mehr vor
den in den Augen der SPD falschen politischen Ansichten zu schützen als vor den
wirklichen Gefahren. So wurde mit Auftrag an die Amadeu Antonio Stiftung ein
Leitfaden für Kitas herausgegeben, in denen die Angst vor "Rechter Gesinnung"
von Eltern geschürt wurde und Erzieher angehalten wurden, bei entsprechender
politischer Gesinnung, die Eltern zu "Gesprächen" zu bitten.
"In dieselbe Richtung zielt auch die jetzt geplante Novelle. Anstatt bestehende
Strukturen zu stärken und sie mit Kompetenzen auszustatten, die es ihnen
ermöglicht, zeitgemäß auf die modernen Herausforderungen der sich wandelnden
Medienlandschaft zu reagieren, soll eine neue Bundesbehörde geschaffen werden,
eng angegliedert an das SPD-geführte Ministerium.", kritisiert Dr. Balzer. "Die
linken Parteien SPD und Grüne versuchen überall den Fuß in die Tür zu bekommen,
insbesondere bei der politischen Beeinflussung Jugendlicher. Das zeigt sich auch
bei diesem Gesetzentwurf!"
Unter dem Deckmantel der Bekämpfung von "Hate-Speech" und "Fake-News" darf keine
politische Kontrolle ausgeübt werden.
Die neuen Kommunikationsmittel und die sozialen Medien stellen den Jugendschutz
vor neue Herausforderungen. Natürlich wollen Eltern ihre Kinder größtmöglich
schützen, doch hierfür sind die bestehenden Strukturen durchaus geeignet. Laut
Untersuchungen sind die Sorgen der Eltern meist größer als die der Jugendlichen
selbst. Diese sind mit den Kommunikationsmitteln aufgewachsen und kennen ihre
Gefahren und Chancen. Das Internet ist eine der wenigen Orte, in denen sich
Jugendliche Informationen frei beschaffen können. Kinder können sehr genau
unterscheiden zwischen virtuellem Raum und "Realität". Auch die viel zitierte
"Hate-Speech" ist in erster Linie erst einmal schlechtes Benehmen. Nicht weniger
aber auch nicht mehr. Hass ist ein Gefühl und keine Straftat. "Eine staatliche
Kontrollinstanz hingegen wird oft, entgegen aller Beteuerungen, eine politisch
gefärbte Kontrolle ausüben. Dazu gehört auch die Bekämpfung von "Hate-Speech und
Fake-News. Dies ist unter allen Umständen zu vermeiden.", resümiert Dr. Balzer
abschließend.
Gesetzentwurf zurückzuziehen und überarbeiten
Dr. Balzer fordert die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und
im Sinne der geäußerten Bedenken hinsichtlich der verfassungsrechtlichen und
europarechtlichen Vereinbarkeit zu überarbeiten.
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Datum: 02.03.2020 - 14:13 Uhr
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