InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Enorme Preisunterschiede bei Abschleppunternehmen

ID: 1797131


(ots) -
Sperrfrist: 02.03.2020 06:00
Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der
Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist.

Enorme Preisunterschiede bei Abschleppunternehmen O-Töne im VPMS unter:
"Abschlepp-Teaser"

Eine Stichprobe unter zehn Abschleppunternehmen in Berlin ergab, dass es
erhebliche Preisunterschiede bei den Anbietern für das einfache Versetzen von
Autos gibt. Das ist das Ergebnis der Recherchen des rbb-Verbrauchermagazins
"SUPER.MARKT". Der preiswerteste Anbieter nahm 120 Euro, der teuerste forderte
240 Euro. Für das Abschleppen von falsch parkenden Pkw auf privaten Grundstücken
dürfen Unternehmen in Berlin und Brandenburg eigene Preise aufrufen. Einen
geregelten festen Satz wie beim Abschleppen von Fahrzeugen im öffentlichen Raum
gibt es hier nicht. "Die Abschleppunternehmen dürfen natürlich keine
Fantasiepreise fordern, sie müssen sich an die ortsüblichen Preise halten und
die Ortsüblichkeit wird bemessen an anderen Preisen oder anderen
Abschleppunternehmen." Patrick Rümmler, Anwalt für Verkehrsrecht

Anlass der Recherchen waren mehrere Beschwerden von Mietern der GESOBAU AG aus
dem Märkischen Viertel in Berlin-Reinickendorf. Hier überwacht die Parkraum KG
die Parkplätze, Ein- und Feuerwehrzufahrten. Ein Betroffener hat gegenüber dem
rbb geäußert, dass er 586 Euro bezahlen musste, obwohl sein Auto nur innerhalb
einer Tiefgarage versetzt worden war. In anderen Fällen wurden die Autos in
sogenannte ''Autokäfige'' verbracht und erst nach Zahlung der Abschlepprechnung
freigegeben.

Diese Prozedere ist legal, erklärte Patrick Rümmler, Anwalt für Verkehrsrecht.
Er beruft sich auf ein Gerichtsurteil des BGH, welches das sogenannte
Zurückbehaltungsrecht erlaube. "Leider ist vom höchsten deutschen Gericht
entschieden worden, dass es keine Erpressung ist, was die Unternehmen machen,




indem sie sagen, erst Geld, dann Auto. Es ist das Recht, das Fahrzeug zurück zu
behalten, solange das Geld nicht bezahlt worden ist."

Wer sich gegen vermeintlich zu hohe Rechnungen wehren möchte, dem empfiehlt
Rechtsanwalt Patrick Rümmler, eine detaillierte Auflistung der Kosten zu
verlangen und nur unter Vorbehalt zu bezahlen. Die Summe könne man auch beim
zuständigen Amtsgericht hinterlegen. So können Fahrzeughalter das
"Zurückbehaltungsrecht" des Abschleppdienstes aushebeln. Feste Preise im
öffentlichen Raum Im vergangenen Jahr wurden 29.000 Autos durch das Berliner
Ordnungsamt und 36.000 von der Polizei abgeschleppt. Häufige Gründe: das Parken
vor Einfahrten, insbesondere Feuerwehrzufahrten. Dafür berechnet das Ordnungsamt
199 Euro an reinen Abschleppkosten, die BVG nimmt bis zu 208 Euro, die Polizei
136 Euro. Oft komme aber noch ein Bußgeld hinzu.

Weitere Informationen dazu im rbb-Verbrauchermagazin "SUPER.MARKT" am
02.03.2020, 20:15 Uhr rbb-Fernsehen.

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
SUPER.MARKT
Ansprechpartner:
Tel.: 030 - 97993 - 22777

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/51580/4534530
OTS: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)

Original-Content von: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Marketing Autohaus | 100% gezielte für ihr Auto Welt
83% der deutschen Automobilmanager fordern von der Politik eine technologieoffenere Unterstützung von Mobilität
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.03.2020 - 06:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1797131
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 90 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Enorme Preisunterschiede bei Abschleppunternehmen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.238
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 180


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.