Asklepios und RHÖN-KLINIKUM-Gründer bündeln Kräfte: Vereinbarung eines Joint Ventures und Übernahmeangebot für RHÖN-KLINIKUM AG
(ots) - NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG
(VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE) IN ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN DIES EINE
VERLETZUNG DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG DARSTELLEN WÜRDE
· Unternehmensgründer Eugen Münch und Asklepios bündeln ihre Anteile von
zusammen fast 50 % an der RHÖN-KLINIKUM AG in einem gemeinsamen Joint Venture
· Übernahmeangebot durch Asklepios an alle übrigen Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM
AG in Höhe von 18,00 Euro in Bar je RHÖN-Aktie angekündigt
· Gemeinsam streben die Partner nach Abschluss der Transaktion die Mehrheit der
Stimmrechte an RHÖN-KLINIKUM AG an
· Eugen Münch, Gründer und Aufsichtsratsvorsitzender RHÖN-KLINIKUM AG: "Wir
bündeln unsere Kräfte mit dem gemeinsamen Ziel, unsere Vision für die
Gesundheitsversorgung in Deutschland unter dem Dach einer Gruppe Asklepios/RHÖN
zu verwirklichen"
· Dr. Bernard große Broermann, Gründer und Alleingesellschafter von Asklepios:
"Die heutige Vereinbarung ist ein Meilenstein für die Zukunft der
Gesundheitsversorgung in Deutschland"
Die Klinikkonzerne Asklepios und RHÖN bündeln ihre Kräfte für eine starke
gemeinsame Zukunft: Dazu haben Asklepios und RHÖN-Gründer Eugen Münch, gemeinsam
mit Ingeborg Münch und der HCM SE, eine Beteiligungsgesellschaft der Eheleute
Münch (zusammen "Münch"), heute eine umfassende Vereinbarung zur Neuordnung der
Aktionärsstruktur der RHÖN-KLINIKUM AG ("RHÖN") getroffen. Die von Münch und
Asklepios gehaltenen Aktien an RHÖN werden in einer gemeinsam neu gegründeten
Joint-Venture-Gesellschaft gebündelt. Münch bringt rund 7,6% der RHÖN-Aktien
unmittelbar in das gemeinsame Joint-Venture ein und verkauft rund 12,4% der
RHÖN-Aktien an Asklepios, die diese Aktien zusammen mit den bereits gehaltenen
RHÖN-Aktien in das Joint Venture einbringt. Mit Unterzeichnung des Kaufvertrages
für die RHÖN-Aktien kündigt Asklepios zudem ein freiwilliges öffentliches
Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der RHÖN-KLINIKUM AG (ISIN:
DE0007042301) an. Asklepios beabsichtigt dabei eine Gegenleistung in Bar in Höhe
von 18,00 Euro je RHÖN-Aktie anzubieten. Die im Rahmen dieses Übernahmeangebots
von Asklepios erworbenen RHÖN-Aktien sollen ebenfalls in das Joint Venture
eingebracht werden. Das Joint Venture wird nach Abschluss der Transaktion
mindestens rund 49% der RHÖN-Aktien halten.
"Wir bündeln unsere Kräfte mit dem gemeinsamen Ziel, unsere Vision für die
Gesundheitsversorgung in Deutschland unter dem Dach der Gruppe Asklepios/ RHÖN
zu verwirklichen", sagt Eugen Münch, Gründer und Aufsichtsratsvorsitzender von
RHÖN. "Das Unternehmen steht wie die gesamte Branche vor großen regulatorischen
und demografischen Herausforderungen. Wir müssen jetzt eine Entscheidung
treffen, um die Pattsituation im Eigentümerkreis von RHÖN aufzulösen und dem
Unternehmen damit einen wichtigen, neuen Impuls zu geben. Die Zusammenarbeit mit
Asklepios eröffnet uns neue Möglichkeiten, die Ertragskraft und
Leistungsfähigkeit in einem schwierigen Marktumfeld nachhaltig zu stabilisieren.
Gemeinsam können wir unsere Vision für RHÖN verwirklichen und einen noch
größeren Beitrag für medizinischen Fortschritt und exzellente
Gesundheitsversorgung in Deutschland leisten."
Dr. Bernard große Broermann, Gründer und Alleingesellschafter von Asklepios,
sagt: "Die heutige Vereinbarung ist ein Meilenstein für die Zukunft der
Gesundheitsversorgung in Deutschland. Hier rücken zwei visionäre Vorreiter im
Gesundheitswesen zusammen, die beide in der Vergangenheit einen wichtigen
Beitrag zur Öffnung und Modernisierung der deutschen Krankenhauslandschaft
geleistet haben. Wir freuen uns, gemeinsam unter einem Dach die Spitzenmedizin
sowie neue Versorgungsmodelle in Deutschland voranzutreiben."
Das Übernahmeangebot wird keiner Mindestannahmeschwelle und lediglich der
kartellrechtlichen Zusammenschlussgenehmigung unterliegen. Der Vollzug der
Transaktion wird vorbehaltlich der kartellrechtlichen Genehmigung für das 2.
Quartal 2020 erwartet. Auch nach Vollzug der Transaktion soll RHÖN ein
eigenständiges Unternehmen bleiben.
Sowohl RHÖN als auch Asklepios sind private Klinikkonzerne, die deutschlandweit
Gesundheitseinrichtungen betreiben. Asklepios gehört seit 2012 zu den
Hauptaktionären von RHÖN. Als führender Betreiber von Gesundheitseinrichtungen
in Deutschland hat Asklepios in den vergangenen Jahrzehnten eindrücklich
bewiesen, dass das Unternehmen große regionale Strukturen zusammenführen und
auch in einem Umfeld erheblicher regulatorischer Herausforderungen effizient und
erfolgreich betreiben kann. Von diesem Know-how wird RHÖN profitieren können.
RHÖN wiederum hat mit dem Campus-Konzept ein zukunftsweisendes Modellprojekt für
integrierte und digital vernetzte Gesundheitsangebote etabliert. Unter einem
Dach kann das komplementäre Know-how gebündelt und der wirtschaftliche Nutzen
der Digitalisierung mit Nachdruck vorangetrieben werden. Dies eröffnet Raum für
echte Netzwerkmedizin. Auch zukunftsweisende Konzepte zur Gesundheitsversorgung
wie beispielsweise der ganzheitlichen Prävention oder Capitation-Modelle können
gemeinschaftlich weiterentwickelt werden. Zudem bringt RHÖN mit dem
Universitätsklinikum Gießen-Marburg eine der in Forschung und Lehre bedeutenden
Kliniken Deutschlands in den Asklepios-Verbund ein.
"Mit der heutigen Vereinbarung baut Asklepios seine starke Position im deutschen
Krankenhausmarkt weiter aus. Der Schulterschluss mit Familie Münch fügt sich in
unsere langfristige Vision, ein ganzheitliches Gesundheitsangebot abzudecken.
Insbesondere eine Zusammenarbeit mit einer der bedeutenden Uni-Kliniken und der
damit verbundene Zugang zu aktuellster medizinischer Forschung, aber auch die
von Eugen Münch etablierten Campus Modelle eröffnen eine neue Dimension", sagt
Kai Hankeln, Vorsitzender der Konzerngeschäftsführung von Asklepios. "Zugleich
erhalten wir neue Handlungsoptionen, um die Weiterentwicklung von RHÖN positiv
mitzugestalten. Wir sind überzeugt, das Potential von RHÖN im Sinne der
Patienten und der Mitarbeiter noch weiter ausbauen zu können. Wir freuen uns
besonders, dass Eugen Münch auch in Zukunft eine zentrale Funktion bei RHÖN
ausüben und die Weiterentwicklung der strategischen Vision für RHÖN mit
vorantreiben wird."
Zur heutigen Entscheidung ergänzt Hafid Rifi, Chief Financial Officer von
Asklepios: "Die Übernahme der RHÖN-Anteile und das gemeinsame Joint-Venture mit
Eugen Münch stärkt die Wettbewerbsposition der Gruppe Asklepios/ RHÖN dauerhaft.
Dieser Schritt ist solide finanziert. Gemeinsam sind wir stabil aufgestellt, um
die steigenden regulatorischen Anforderungen umsetzen und gleichzeitig die
notwendigen Investitionen in medizinischen Fortschritt leisten zu können."
Die Einzelheiten und Bedingungen des Übernahmeangebots werden in der
Angebotsunterlage veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage
unterliegt der Gestattung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Nach Gestattung der Veröffentlichung
durch die BaFin wird die Angebotsunterlage entsprechend der Regelungen des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) veröffentlicht und die
Annahmefrist für das Übernahmeangebot beginnt. Die Angebotsunterlage sowie
weitere Informationen zu dem Übernahmeangebot werden auf der folgenden
Internetseite veröffentlicht werden: www.zukunft-fuer-spitzenmedizin.de
Über Asklepios:
Die Asklepios Kliniken zählen zu den führenden privaten Betreibern von
Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen in Deutschland. Die Klinikgruppe
steht für eine hoch qualifizierte Versorgung ihrer Patienten mit einem klaren
Bekenntnis zu medizinischer Qualität, Innovation und sozialer Verantwortung. Auf
dieser Basis hat sich Asklepios seit der Gründung vor nahezu 35 Jahren dynamisch
entwickelt. Aktuell verfügt der Konzern bundesweit über rund 160
Gesundheitseinrichtungen. Dazu zählen Akutkrankenhäuser aller Versorgungsstufen,
Fachkliniken, psychiatrische und forensische Einrichtungen, Rehakliniken,
Pflegeheime und Medizinische Versorgungszentren. Im Geschäftsjahr 2018 wurden
2,3 Mio. Patienten in Einrichtungen des Asklepios Konzerns behandelt. Das
Unternehmen beschäftigt mehr als 47.000 Mitarbeiter.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Rhön Klinikum AG
("Rhön-Aktien"). Die Bedingungen und weitere das Angebot der Asklepios Kliniken
GmbH & Co. KGaA ("Asklepios") an die Aktionäre der Rhön Klinikum AG ("Rhön")
betreffende Bestimmungen werden nach deren Veröffentlichung in der
Angebotsunterlage enthalten sein. Inhabern von Rhön-Aktien wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage nach Veröffentlichung zu lesen und
gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu
suchen.
Die Verbreitung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung dieser
Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
und der Schweiz gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in
einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen,
sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.
Das Angebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der Grundlage und
unter Einhaltung von Section 14(e) des US Securities Exchange Act von 1934, der
diesbezüglichen Regulation 14E und unter Berücksichtigung der Ausnahme in Rule
14d-1(d) abgegeben werden.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können Asklepios oder für sie tätige Broker
außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und in Übereinstimmung mit
anwendbarem Recht außerhalb des Angebots vor, während oder nach Ablauf der
Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Rhön-Aktien erwerben bzw. entsprechende
Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere
Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein
Optionsrecht auf Rhön-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu
Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen.
Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen
Rechtsordnung erforderlich ist.
Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über Asklepios und/oder ihre
Tochterunternehmen (zusammen der "Asklepios-Konzern") oder über Rhön und/oder
ihre Tochterunternehmen (zusammen der "Rhön-Konzern") enthalten, die "in die
Zukunft gerichtete Aussagen" sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete
Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie
"davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "erwarten", "schätzen", "beabsichtigen",
"planen", "glauben", "hoffen", "abzielen", "fortführen", "werden",
"möglicherweise", "sollten", "würden", "könnten" oder andere Wörter mit
ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die
Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf
Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft
möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. Der Asklepios macht
Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie
dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige
Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche
Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des
Gesundheitssektors, in dem der Asklepios-Konzern und/oder der Rhön-Konzern tätig
sind, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und damit zusammenhängender
Themen auf den Asklepios-Konzern und/oder Rhön-Konzern wesentlich von denen
abweichen können, die durch die in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in
dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden. In die
Zukunft gerichtete Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer
Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften übernimmt Asklepios
keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder
öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger
Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.
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Datum: 28.02.2020 - 15:11 Uhr
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