Städte- und Gemeindebund: "Es gibt keine gesetzliche Grundlage für Abriegelung ganzer Orte"
(ots) - Nach den Worten von Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des
Deutschen Städte- und Gemeindebunds, gibt es keine gesetzliche Grundlage für die
Abriegelung ganzer Städte zur Eindämmung von Infektionskrankheiten. Das
Infektionsschutzgesetz erlaube die Isolierung einzelner Personen, "aber es gibt
darin keine Regelung, ganze Stadtteile abzuriegeln." Eine Abriegelung ganzer
Orte und Städte halte er auch nicht für sinnvoll, wie das Beispiel Italien
zeige. Bevor eine solch drastische Maßnahme ergriffen werde, könne man noch
Schulen und Kindergärten schließen, Publikumsverkehr in den Verwaltungen
reduzieren und Veranstaltungen absagen. "Die Abriegelung von Städten, die da
teilweise diskutiert wird: Wir sind nicht in China. Wir leben hier auch anders
als in China, und wir haben natürlich auch ein anderes Gesundheitssystem", sagte
er in einem phoenix-Interview.
Durch mehr Aufklärung müsse man den Menschen die Angst vor dem Coronavirus
nehmen. Landsberg: "Mit einer gewissen Gelassenheit werden wir damit fertig
werden. Wir haben im Moment 32 Infizierte bei einem Volk von 84 Millionen
Menschen. Das klingt jetzt nicht nach dem Riesendrama. Wir haben pro Jahr etwa
25.000 Menschen, die an der Grippe sterben. Da reden wir im Moment nicht drüber,
aber die Grippewelle läuft ja zusätzlich. Unser Gesundheitssystem ist belastbar.
Das heißt aber nicht, dass es nicht Schwierigkeiten gibt. Ich glaube, ein
Schwerpunkt ist die Aufklärung von Menschen und die Vermeidung von Panik."
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Datum: 28.02.2020 - 10:41 Uhr
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