Kommentar zum Verzicht des Bundesverwaltungsgerichts auf ein Fahrverbot in Reutlingen
(ots) - Es reicht, wenn der von der Europäischen Union
vorgeschriebene Grenzwert in greifbare Nähe gerückt ist - das ist die
Position des Bundesverwaltungsgerichts. Sie steht im Kontrast zum Ansatz der
Deutschen Umwelthilfe, die null Toleranz gefordert hatte. Das Urteil weist all
jenen Kommunen in Deutschland den Weg, die den EU-Grenzwert noch nicht einhalten
und spielt Baden-Württemberg in die Karten, das Verbote um jeden Preis
vermeiden will. Es ist ein Urteil, das den Menschen zumutet, giftige Abgase
in zu hoher Dosierung ertragen zu müssen und den Diesel-Fahrern erlaubt, ihre
Stinker noch ein bisschen länger zu fahren. Ein falsches Zeichen in Zeiten, in
denen mehr Klimaschutz eingefordert wird und die Verkehrswende nicht wirklich
vorankommt.
Pressekontakt:
Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 72052424
E-Mail: spaetdienst(at)stzn.de
http://www.stuttgarter-zeitung.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/48503/4532847
OTS: Stuttgarter Zeitung
Original-Content von: Stuttgarter Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 27.02.2020 - 19:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1796653
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Stuttgart
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 126 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Kommentar zum Verzicht des Bundesverwaltungsgerichts auf ein Fahrverbot in Reutlingen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Stuttgarter Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).