Beatrix von Storch: Karlsruher Kopftuchverbotsurteil für muslimische Rechtsreferendarinnen ist ein starkes Zeichen
(ots) - Ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen ist laut
Bundesverfassungsgericht verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber darf muslimischen
Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer Ausbildung im Gerichtssaal ein
Kopftuch zu tragen. Begründet haben die Karlsruher Richter ihre Entscheidung wie
folgt: Die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser
Hinsicht neutral zu verhalten, ist zu respektieren.
Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für
Deutschland, erklärt zum Karlsruher Kopftuchverbotsurteil:
"Das Karlsruher Kopftuchverbotsurteil als Zeichen gegen den politischen Islam an
deutschen Gerichten ist sehr zu begrüßen. Diese Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts gegen die politisch-kulturelle Machtdemonstration
einer muslimischen Rechtsreferendarin ist ein deutliches Signal zur Stärkung
unserer Demokratie, auch wenn laut Urteil ein Kopftuchverbot nicht zwingend sei.
Jetzt sind insbesondere die Bundesländer aufgerufen, aus dem Urteil die
notwendigen Schlüsse zu ziehen und Kopftuchverbote für alle Bediensteten, die in
hoheitlichen Bereichen in Bund und Ländern tätig sind, durchzusetzen."
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Datum: 27.02.2020 - 14:16 Uhr
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