Diesel-Abgasskandal: BGHäußert sich erstmals zu Daimler / Gericht stärkt mit Hinweis zu Gutachten Verbraucherrechte
(ots) - Der Bundesgerichtshof BGH in Karlsruhe hat sich erstmals im
Diesel-Abgasskandal der Daimler AG geäußert. In einem Beschluss vom 28. Januar
2020 (Az. VIII ZR 57/19) rügt der BGH, dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U
263/18) kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das
Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert
hat. Der Anspruch des klagenden Verbrauchers auf rechtliches Gehör nach Artikel
103 Abs. 1 Grundgesetz sei verletzt worden, so der BGH. Der wegweisende
Beschluss kann jetzt zur Folge haben, dass in Diesel-Verfahren vermehrt
Gutachten eingeholt werden müssen, um die Vorwürfe der Verbraucher gegen die
Daimler AG zu überprüfen. Der Autobauer steht unter Verdacht, seine Motoren so
manipuliert zu haben, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht mehr
eingehalten werden.
Sensationeller BGH-Beschluss im Diesel-Abgasskandal von Daimler
Der Diesel-Abgasskandal bei der Daimler AG kommt derzeit richtig ins Rollen. Die
Anzahl der Gerichte, die den Autobauer wegen vorsätzlicher sittenwidriger
Schädigung der Verbraucher verurteilen steigt an. Einige Gerichte ordnen zudem
auch Gutachten an, um zu überprüfen, ob die Fahrzeuge mit einer
Abschalteinrichtung das Abgaskontrollsystem manipulieren. Der Bundesgerichtshof
unterstützt mit seiner aktuellen Entscheidung die Vorgehensweise dieser
Gerichte. Im vorliegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Celle ein vom
klagenden Verbraucher angeregtes Gutachten als "Ausforschungsbeweis" abgelehnt.
Der Kläger, so das OLG, argumentiere "ins Blaue" hinein und gebe sich
Spekulationen hin. Der BGH widersprach dem OLG Celle und wertete die
Vorgehensweise des Gerichts als Verfahrensfehler. Der Kläger könne keine genauen
Sachkenntnisse darüber haben, wie der streitgegenständliche Motor mit seinem
Abgaskontrollsystem funktioniere. Er habe jedoch genügend Anhaltspunkte
vorgetragen, die ein Sachverständigengutachten rechtfertige und auf die er
letztlich seinen Vorwurf stützt, sein Fahrzeug sei in zweifacher Hinsicht mit
einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO
715/2007/EG ausgestattet.
Auch sei der Motor vom Typ OM 651 in anderen Daimler-Fahrzeugen verbaut worden,
die dann vom Kraftfahrt-Bundesamt KBA wegen einer unzulässigen
Abschalteinrichtung verpflichtend zurückgerufen worden seien. Zudem laufen bei
der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Einzelpersonen der Daimler AG
Ermittlungen, bei denen es auch um den Motor OM 651 gehe. Für den BGH sind das
in der Summe hinreichend greifbare Anhaltspunkte für das Vorhandensein eines
Sachmangels.
"Das Vorbringen des Klägers ist damit gemessen an den von der
höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Maßstäben nicht "ins Blaue
hinein" erfolgt, sondern schlüssig und erheblich." Der BGH bezieht sich in
seinem Beschluss auch ausdrücklich auf den Hinweisbeschluss des BGH vom 8.
Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17). Ein Mangel liegt nicht erst dann vor, wenn das
KBA einen Rückruf angeordnet hat, "sondern auch schon dann, wenn diese Behörde
eine entsprechende Maßnahme gegenüber dem Hersteller noch nicht getroffen hat.
Denn auch dann ist im Ansatz bereits ein Sachverhalt
("Mangelanlage"/Grundmangel) gegeben, der - gegebenenfalls mit weiteren
Umständen - dazu führen kann, dass die Zulassungsbehörde eine
Betriebsuntersagung oder -beschränkung vornimmt, weil das Fahrzeug wegen einer
gegen Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO 715/2007/EG verstoßenden Abschalteinrichtung nicht
dem genehmigten Typ entspricht."
Gute Aussichten auf Schadensersatz im Daimler-Abgasskandal
Geschädigte haben sehr gute Aussichten auf Schadensersatz. In einem von der
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr geführten
Verfahren (Az. 23 O 127/18) verurteilte das Landgericht Stuttgart am 25. Juni
2019 die Daimler AG zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro
5. Das Gericht warf dem Autobauer eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des
Käufers vor. Daimler hatte in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung
installiert. Das Gericht hielt das sogenannte Thermofenster für unzulässig und
ging davon aus, dass die verfassungsmäßigen Vertreter der Daimler AG Kenntnisse
von der Manipulation an den Motoren hatten. Auch am 16. Januar 2020 verurteilte
das Landgericht Stuttgart Daimler aus gleichem Grund in einem Verfahren um einen
Mercedes Benz GLC 250d 4Matic (Euro6) - Az. 27 O 40/19.
Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich
um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem
auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000
Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im
Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher
beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000
Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte
positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die
Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution,
gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph
Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage
gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für
ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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Datum: 27.02.2020 - 11:48 Uhr
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