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Krankgeschrieben und trotzdem feiern?

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Der ARAG Tipp zum Wochenende: Was trotz Krankschreibung erlaubt ist


(IINews) - Sie sind krankgeschrieben? Ihrem Arbeitgeber liegt der gelbe Schein mit der Aufschrift "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" vor? Dann gilt generell: Wer krank ist, hat die Pflicht, sich an die Anweisungen des Arztes zu halten und alles zu unterlassen, was die Genesung verzögern oder gefährden könnte. Doch was genau das für Ihre Freizeitgestaltung am Wochenende bedeutet, erläutern ARAG Experten.



Mal schnell zum Einkaufen

Der Gang in den Supermarkt oder die Apotheke ist in der Regel erlaubt. Wer sich hingegen dabei erwischen lässt, trotz Krankmeldung beispielsweise wegen einer Grippe eine das Wochenende mit einer ausgiebigen Shopping-Tour oder einer Schnäppchenjagd am verkaufsoffenen Sonntag krönen zu wollen, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung.



Kino gegen Langeweile

So lange die Genesung nicht gefährdet wird, ist - je nach Krankheit - ein Kino- oder Restaurantbesuch durchaus in Ordnung. Wer jedoch beispielsweise wegen einer Magenverstimmung nicht zur Arbeit geht, dann aber im Fastfood-Restaurant angetroffen wird, muss mit einer Abmahnung rechnen.



Krankschreibung und Sport

Hat der Arzt Bettruhe verordnet, sollten sich auch Fitnessfanatiker daran halten. Bei weniger schweren Erkrankungen können Spaziergänge an der frischen Luft heilungsfördernd sein. Dagegen ist ebenso wenig einzuwenden wie gegen leichte Gymnastik. Sicherheitshalber sollte aber das Okay des Arztes eingeholt werden.



Arbeiten am Wochenende

Solidarität mit den überlasteten Kollegen ist sicher löblich. Man befindet sich allerdings sehr schnell in einer rechtlichen Grauzone, wenn man trotz Krankschreibung im Job einspringt. Denn ein Arbeitnehmer hat sich so zu verhalten, dass er so schnell wie möglich wieder gesund wird.



Urlaub machen

Reisen, die den Heilungsprozess fördern, sind grundsätzlich erlaubt. Wer also beispielsweise wegen eines Bronchialkatarrhs krankgeschrieben ist, darf ruhig ein ausgedehntes Wochenende an der Nordsee durchatmen. Man sollte jedoch sicherheitshalber den Arzt fragen und sich die Reise von ihm genehmigen lassen. Wilde Partynächte am Ballermann sind selbstverständlich der Genesung alles andere als zuträglich und verbieten sich damit von selbst.







Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/


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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 27.02.2020 - 11:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1796403
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Gesundheit & Medizin


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