Selbstbestimmt bis zuletzt / Leitartikel von Julia Emmrich zum Sterbehilfe-Urteil
(ots) - Gut so: Die strengen Regeln für die Sterbehilfe in Deutschland
werden gelockert. Die seit 2015 geltende Gesetzeslage ist verfassungswidrig. Die
Autonomie schwer kranker Menschen wird gestärkt. Kommerzielle Sterbehilfevereine
bekommen dennoch keinen Freibrief: Das mit Spannung erwartete Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe ist klug und vor allem zeitgemäß. Die
Karlsruher Richter haben das Recht auf Selbstbestimmung in den Mittelpunkt
gestellt.
Das Urteil entspricht dem Wunsch der meisten Deutschen: Acht von zehn
Bundesbürgern wollen, dass Ärzte Schwerstkranke im Ernstfall auf deren Verlangen
beim Suizid unterstützen dürfen. Dahinter steht der dringende Wunsch nach
Selbstbestimmung am Lebensende. Wer sein Leben beenden möchte, weil er es vor
lauter Schmerz und Leid nicht mehr lebenswert findet, soll die Möglichkeit
haben, in professioneller Begleitung sterben zu dürfen. Schwerkranke und
Angehörige, Ärzte und Pfleger wissen: Allein das Wissen um eine solche Option
kann dazu führen, dass sich das Leben trotz schwerster Krankheitsfolgen noch
lebenswert, weil selbstbestimmt anfühlt. Doch seit der Gesetzesänderung von 2015
war dieser Weg als legale, als würdige Option in vielen Fällen verbaut.
Die Karlsruher Richter haben sich in ihrem Urteil vom Mittwoch nun aber
keinesfalls für eine absolute Liberalisierung ausgesprochen. Im Gegenteil: Sie
verweisen ausdrücklich darauf, dass der Gesetzgeber die Suizidhilfe regulieren
darf. Er muss dabei bloß viel stärker als bislang das Recht auf Selbstbestimmung
achten. Mit Blick auf die organisierte Sterbehilfe, etwa die umstrittenen
Sterbehilfevereine, stehe dem Staat ein breites Spektrum an Möglichkeiten offen,
erklärten die Richter am Mittwoch. Denkbar seien zum Beispiel gesetzlich
festgeschriebene Aufklärungspflichten oder Wartefristen, gesetzliche Hürden, die
die Zuverlässigkeit von Suizidhilfeangeboten sichern, aber auch Verbote
besonders gefährlicher Erscheinungsformen der Suizidhilfe.
Das Karlsruher Urteil ist dabei nicht nur klar und maßvoll, sondern zutiefst
zeitgemäß: Selbstbestimmung ist der zentrale Wert der Zeit, das Credo des 21.
Jahrhunderts. Selbstbestimmung ist das Gegenteil von Fremdbestimmung - egal, ob
durch den Staat, die Religion, die Tradition. Bei allen großen ethischen
Debatten ging es deshalb immer wieder genau um diese Frage: Wie lässt sich
größtmögliche Selbstbestimmung erreichen - ohne, dass dadurch andere leiden
müssen, und ohne, dass der individuelle Fall zur Verhaltensnorm wird?
So war es in der Debatte über die Reform der Abtreibungsparagrafen 218 und 219.
So war es auch bei der Diskussion über die Frage, ob die Deutschen demnächst
automatisch Organspender sein sollen. Und so ist es auch bei der Sterbehilfe.
Jedes Mal ist es ein Ringen. Aber dieses Ringen lohnt sich. Auch, wenn es sich
über Jahre hinzieht. Im Fall der Sterbehilfe hat sich nun gezeigt, dass der
Gesetzgeber beim Versuch, eine zeitgemäße Regelung zu finden, die
Selbstbestimmung zu wenig berücksichtigt hat.
Die Politik sollte nun zügig ans Werk gehen und neue, verfassungsfeste
Regelungen schaffen. Denn die Sterbehilfe darf nicht ungeregelt bleiben - dafür
ist die Gefahr zu groß, dass sich Vereine ausbreiten, die den Tod zum
Geschäftsmodell machen. Um das zu verhindern, sollten alle Formen kommerzieller,
also auf Profit angelegter Sterbehilfe verboten bleiben. Ärzte sowie staatlich
geprüfte und kontrollierte Sterbehelfer dagegen, die schwerst kranken Patienten
ein würdiges, selbstbestimmtes Sterben ermöglichen, müssen in Zukunft sicher und
straffrei vorgehen können.
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