Mitteldeutsche Zeitung zu Sterbehilfe
(ots) - Es ist nicht hinnehmbar, dass Medizinern in ihrem Beruf Rechte
verwehrt werden, die sie als Staatsbürger selbstverständlich genießen. Das
Urteil lässt zudem ausreichend Raum, um Organisationen zu verhindern, die den
Sterbewunsch von Menschen kommerziell ausnutzen. Dazu kann das Gewerbe- oder
Vereinsrecht genutzt werden. Jede Form der Sterbehilfe muss streng reguliert
werden, etwa durch Beratungs- und Aufklärungspflichten oder Wartezeiten. Der
Versuch, Suizide durch das Strafrecht verhindern zu wollen, war und ist der
falsche Weg.
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Datum: 26.02.2020 - 17:39 Uhr
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