Reinhardt: "Der Normalisierung des Suizids entgegenwirken"
(ots) - Zu dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen
"§ 217 StGB (geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung)" erklärt
Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:
"Das Bundesverfassungsgericht hat dem Selbstbestimmungsrecht am Ende des Lebens
weiten Raum zugesprochen. Gleichwohl sieht es aber auch die Notwendigkeit für
eine gesetzgeberische Regulierung der Beihilfe zur Selbsttötung. So weist das
Gericht darauf hin, dass von einem unregulierten Angebot geschäftsmäßiger
Suizidhilfe Gefahren für die Selbstbestimmung ausgehen können. Es führt außerdem
aus, dass dem Gesetzgeber zum Schutz dieser Selbstbestimmung über das eigene
Leben in Bezug auf organisierte Suizidhilfe ein breites Spektrum an
Möglichkeiten von Einschränkungen offensteht. Diese könnten ausdrücklich auch im
Strafrecht verankert oder durch strafrechtliche Sanktionierung von Verstößen
abgesichert werden. Das heutige Urteil ist deshalb als Auftrag an den
Gesetzgeber zu verstehen, diese Möglichkeiten auszuloten und rechtssicher
auszugestalten. Die Gesellschaft als Ganzes muss Mittel und Wege finden, die
verhindern, dass die organisierte Beihilfe zur Selbsttötung zu einer
Normalisierung des Suizids führt.
Positiv hervorzuheben ist die Bestätigung des Gerichts, dass auch zukünftig
keine Ärztin und kein Arzt zur Mitwirkung an einer Selbsttötung verpflichtet
werden kann. Die Aufgabe von Ärztinnen und Ärzten ist es, unter Achtung des
Selbstbestimmungsrechts des Patienten Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen
und wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zu ihrem Tod
beizustehen. Die Beihilfe zum Suizid gehört unverändert grundsätzlich nicht zu
den Aufgaben von Ärztinnen und Ärzten.
Soweit das Gericht auf die Konsistenz des ärztlichen Berufsrechts abhebt, wird
eine innerärztliche Debatte zur Anpassung des ärztlichen Berufsrechts
erforderlich sein."
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Datum: 26.02.2020 - 14:11 Uhr
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