TÜV-Verband: Umgang mit Assistenzsystemen gehört in die Fahrerlaubnisprüfung
(ots) - Technische Lösungen können die Verkehrssicherheit verbessern +++
Funktionsweise und Umgang mit den Systemen sollte Bestandteil der Fahrausbildung
werden +++ EU-Führerscheinrichtlinie um Assistenzsysteme erweitern +++
Nicht nur Lenken, Kuppeln oder Schulterblick, sondern auch der Umgang mit
digitalen Sicherheitssystemen wie intelligenten Geschwindigkeitsreglern oder
aktiven Spurwechselassistenten sollten künftig in der Fahrschule unterrichtet
werden. Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage unter 1.000 Personen ab 16
Jahren im Auftrag des TÜV-Verbandes ergeben. Nach Ansicht von 89 Prozent der
Befragten sollten Fahrschülerinnen und Fahrschüler den Umgang und die
Funktionsweise von Assistenzsystemen im Rahmen der Fahrausbildung erlernen. 63
Prozent fordern, dass die Beherrschung der Systeme auch Bestandteil der
Fahrerlaubnisprüfung wird. Fast drei Viertel (74 Prozent) sind der Meinung, dass
auch erfahrene Autofahrer eine gründliche Einweisung in die elektronischen
Assistenten bekommen sollten. "Fahrerassistenzsysteme bieten ein großes
Potenzial für mehr Verkehrssicherheit", sagt Marc-Philipp Waschke,
Verkehrssicherheitsexperte beim TÜV-Verband (VdTÜV). "Autofahrer sollten bereits
in der Fahrschule gründlich auf den Gebrauch von sicherheitsrelevanten
Fahrerassistenzsystemen vorbereitet werden und den richtigen Umgang in der
Fahrerlaubnisprüfung nachweisen." Dazu gehört es, neben den genauen
Funktionsweisen insbesondere auch die Grenzen eines Systems kennenzulernen.
Besonders, wenn ein Fahrzeug über Funktionen wie Spurhalteassistenten oder
intelligente Geschwindigkeitsregler verfügt, darf die Aufmerksamkeit am Steuer
deswegen nicht nachlassen.
Fahrschüler sollten ohne Assistenzsysteme sicher unterwegs sein
Wichtig ist aber auch, dass Fahrschüler lernen, ohne Assistenzsysteme
zurechtzukommen. "Besonders junge Autofahrer sind nach der Fahrschule häufig auf
günstige und ältere Autos angewiesen, die nicht mit den modernsten Systemen
ausgerüstet sind", erläutert Waschke. "Wenn sie sich vorher in ihrer Ausbildung
nur auf elektronische Unterstützung verlassen haben, steigt das Unfallrisiko."
Deswegen sollte etwa bei der praktischen Fahrprüfung mit adaptiven Konzepten
vorgegangen werden, bei denen einzelne Systeme auch deaktiviert werden können.
Zukünftig soll daher der Fahrprüfer entscheiden, ob und wann welche
Assistenzsysteme in der Prüfung verwendet werden. Der amtlich anerkannte
Sachverständige oder Prüfer soll die Möglichkeit haben, bei Systemen mit
Sicherheitsrelevanz zu verlangen, dass der Bewerber das System aktiviert und
überwacht. Gleichzeitig müssen im Rahmen der praktischen Prüfung aber auch
Fahraufgaben ohne Systemunterstützung ausgeführt werden. Denn Abstandhalten oder
sichere Spurwechsel gehören zur Grundkompetenz hinter dem Steuer. Waschke:
"Assistenzsysteme sind wichtige Hilfsmittel, ersetzen aber nicht die
individuelle Fahrkompetenz."
Europaweite Mindeststandards für Ausbildung und Prüfung mit Assistenzsystemen
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird ab 2022 nach der "General Safety
Regulation" in jedem neuen Fahrzeugtyp und ab 2024 in jedem neuzugelassenen
Fahrzeug eine Grundausstattung an elektronischen und digitalen Assistenzsystemen
zur Pflicht. Bislang sind sie aber weder verpflichtender Bestandteil der
Fahrausbildung noch der Fahrerlaubnisprüfung. Abhilfe kann die anstehende
Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie schaffen. "Künftig müssen europaweit
Minimalstandards für die Ausbildung und Prüfung mit Fahrerassistenzsystemen
gelten", fordert Waschke.
Methodik-Hinweis: Grundlage der Ergebnisse ist eine repräsentative Umfrage des
Marktforschungsunternehmens Forsa im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.000
Personen ab 16 Jahren in Deutschland.
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Datum: 26.02.2020 - 10:06 Uhr
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