Presseinformation Robert Habeck und Familie
(ots) - Aus Anlass einer Berichterstattung in "die aktuelle" vom 8.
Februar 2020 weise ich als Anwalt von Robert Habeck auf Folgendes hin:
Erstmals sind in der Boulevardpresse private Daten und Fotos seiner Kinder
veröffentlicht worden, ohne dass diese zugestimmt haben. Dieses ist
bekanntermaßen rechtswidrig. Wir sind daher auch beauftragt worden, hiergegen
vorzugehen. Diesen aktuellen Fall nimmt Herr Habeck zum Anlass, mich zu bitten
mitzuteilen, dass er Verletzungen der Privatsphäre seiner Familie nicht
hinnehmen wird, insbesondere Fotoveröffentlichungen seiner Kinder oder seiner
Privatsphäre. Auch Politiker haben das Recht insofern in Ruhe gelassen zu
werden. Kinder von Politikern genießen bekanntermaßen besonderen Schutz vor
medialer Veröffentlichung. Wir bitten insofern um Beachtung.
Professor Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt
Pressekontakt:
Schertz Bergmann RAe PartG mbB
RA Prof. Dr. Christian Schertz
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
cs(at)schertz-bergmann.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/62754/4525881
OTS: Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Original-Content von: Schertz Bergmann Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 20.02.2020 - 15:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1794819
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Medien & Unterhaltung
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 87 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Presseinformation Robert Habeck und Familie
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schertz Bergmann Rechtsanw (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).