Früher in Rente durch Immobilienverrentung: Nießbrauchlösungen können Rentenabschläge ausgleichen / Renteneintrittsalter liegt seit Rentenreform bei 67 Jahren / früher in Rente ohne finanzielle Einbußen
(ots) - Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben.
Die volle Regelaltersrente soll seit der Rentenreform nur bekommen, wer das 67.
Lebensjahr vollendet hat. Wer vorher in den Ruhestand gehen will, kann seine
Rente auch früher beantragen - muss allerdings Einschnitte bei der Rente
hinnehmen. Um diese Versorgungslücke im Alter auszugleichen, gibt es
verschiedene Möglichkeiten. Neben der privaten Altersvorsorge kommt speziell für
ältere Immobilienbesitzer seit einigen Jahren eine Immobilienverrentung in
Betracht. Gerade in deutschen Metropolen, wo Investoren händeringend nach
Kaufobjekten suchen, kann das laut DEGIV, der Gesellschaft für
Immobilienverrentung, für angehende Senioren eine Alternative sein. In
Deutschland sind die gängigsten Varianten die Leibrente mit Wohnrecht oder die
Einmalzahlung mit Nießbrauch.
Früher in Rente heißt Abzüge auf Rentenleistungen
Wer früher in Rente gehen will, muss mit Abzügen auf die Rentenleistungen
rechnen. Diese betragen pro Monat 0,3 Prozent. Wer zum Beispiel zwei Jahre
früher in den Ruhestand gehen möchte, muss einen Abschlag von 7,2 Prozent (24
Monate x 0,3 Prozent) hinnehmen. Für viele Versicherte ist das aufgrund
weiterlaufender Verpflichtungen finanziell nicht möglich. Andere wiederum
wünschen sich einen früheren Renteneintritt, um noch etwas von der Welt zu sehen
oder sich einem aufwendigen Hobby zu widmen. Auch hierfür ist in der Regel etwas
Kleingeld vonnöten. "Neben der privaten Vorsorge, zusätzlichen Einzahlungen in
die Rentenkasse oder einen verschobenen Rentenbezug zur Zwischenfinanzierung des
verfrühten Renteneintritts sollten besonders Immobilieneigentümer in Großstädten
die Immobilienverrentung prüfen. Sie ändert nichts an der Wohnsituation, spült
jedoch bei einer Durchschnittsimmobilie von rund 90 Quadratmetern in Stuttgart
rund 270.000 Euro in die Kasse und in München um 477.000 Euro. Die Liquidität
gleicht in vielen Fällen nicht nur die Rentenlücke aus, sondern verbessert den
grundsätzlichen finanziellen Spielraum für die gesamte Rentenzeit merklich",
erklärt Özgün Imren, Geschäftsführer der Gesellschaft für Immobilienverrentung
DEGIV.
Finanzielle Flexibilität - Sicherheit im Alter
Die Alternative empfiehlt die DEGIV mit Sitz in München in Form einer
Immobilienverrentung insbesondere älteren Immobilieneigentümern ohne direkte
Nachfahren. Was in anderen Ländern wie etwa Großbritannien und Frankreich
bereits seit langem gängige Praxis ist, stößt mittlerweile auch in Deutschland
auf reges Interesse. Bei der Immobilienverrentung verkaufen die Eigentümer ihre
Immobilie an Unternehmen, Investoren oder Stiftungen, dürfen aber bis zum
Ableben darin mietfrei wohnen. Das bringt zum einen Sicherheit im Alter, aber
auch finanzielle Flexibilität.
Als in Deutschland gängige Varianten bezeichnet die DEGIV die Leibrente mit
Wohnrecht oder die Einmalzahlung mit Nießbrauch. Die Experten der DEGIV
empfehlen das Nießbrauch-Modell. Es ist sicherer, flexibler und gesteht den
Verkäufern mehr Rechte zu. So wird zum Beispiel das Nießbrauchrecht im Grundbuch
an erster Stelle hinterlegt. Dadurch bleibt es auch bei Weiterverkäufen der
Immobilie an Dritte bestehen und ist insolvenzsicher. Ein maßgeblicher Vorteil
ist laut DEGIV zudem, dass der Nießbrauch immer erst mit dem Tod des Verkäufers
endet, während das Wohnrecht bei der Leibrente befristet sein kann. Das
ermöglicht dem Nießbrauchberechtigten zum Beispiel auch, die Immobilie zu
vermieten und mit den regelmäßigen Einnahmen Rentenabschläge auszugleichen.
Über DEGIV - Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH DEGIV - das TÜV und
DEKRA zertifizierte Unternehmen hat seinen Sitz in München und spezialisiert
sich seit mehreren Jahren auf den Immobilienverkauf auf Nießbrauchbasis für die
Generation 65+ und ihre Vermittlung an Investoren. Zielsetzung ist es, den
Senioren das lebenslang mietfreie Wohnen im vertrauten Zuhause bei finanziellem
Spielraum und hoher Lebensqualität zu ermöglichen.
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Datum: 20.02.2020 - 10:49 Uhr
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