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SAP-Aufsichtsrat schlägt Dividendenerhöhung auf 1.58 ? je Aktie vor; erhöhte Kapitalausschüttung in Höhe von 1,5 Mrd. ? soll für Aktienrückkaufprogramm verwendet werden

ID: 1794443


(PresseBox) - Der Aufsichtsrat der SAP SE hat in Abstimmung mit dem Vorstand beschlossen, den Aktionären eine Dividende von 1,58 ? je Aktie für das Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen. Die vorgeschlagene Dividende entspricht einer Erhöhung um 0,08 ? oder 5,3 % im Vergleich zur Vorjahresdividende von 1,50 ?. Vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre im Rahmen der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 und unter Berücksichtigung der aktuellen Anzahl der dividendenberechtigten Aktien beträgt damit die Gesamtausschüttung an die Aktionäre etwa 1,89 Mrd. ? (2018: 1,79 Mrd. ?). Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 56 % (2018: 44 %). Die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2019 wird am 26. Mai 2020 erfolgen.

Am 4. November 2019 hatte die SAP neben der regulären Dividende eine erhöhte Kapitalausschüttung angekündigt, in deren Rahmen sie bis 31. Dezember 2020 Rückkäufe von Aktien und/oder die Ausschüttung einer Sonderdividende im Gesamtvolumen von 1,5 Mrd. Euro durchführen wird. Der Aufsichtsrat hat heute dem Beschluss des Vorstands zugestimmt, die gesamten 1,5 Mrd. ? der erhöhten Kapitalausschüttung für 2020 ausschließlich für den Rückkauf von Aktien zu verwenden. Das Aktienrückkaufprogramm wird auf Grundlage der von der Hauptversammlung am 17. Mai 2018 erteilten Ermächtigung und in Übereinstimmung mit den dort beschriebenen Einschränkungen erfolgen. Das Programm beginnt am 20. Februar 2020 und wird bis 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein.

?Unsere Ausschüttungspolitik stellt sicher, dass unsere Aktionäre an unserem Erfolg teilhaben?, sagte Luka Mucic, Finanzvorstand der SAP. ?Der Aktienrückkauf ist ? neben einer attraktiven regulären Dividende ? ein wichtiges Instrument zur Steigerung des Unternehmenswerts für die Aktionäre.?

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Sämtliche in diesem Dokument enthaltenen Aussagen, die keine vergangenheitsbezogenen Tatsachen darstellen, sind vorausschauende Aussagen wie im US-amerikanischen ?Private Securities Litigation Reform Act? von 1995 festgelegt. Wörter wie ?vorhersagen?, ?glauben?, ?schätzen?, ?erwarten?, ?voraussagen?, ?beabsichtigen?, ?planen?, ?davon ausgehen?, ?können?, ?sollten?, ?werden? sowie ähnliche Begriffe in Bezug auf SAP sollen solche vorausschauenden Aussagen kennzeichnen. SAP übernimmt keine Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit, vorausschauende Aussagen zu aktualisieren oder zu korrigieren. Sämtliche vorausschauenden Aussagen unterliegen unterschiedlichen Risiken und Unsicherheiten, durch die die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen abweichen können. Auf die Faktoren, die das zukünftige finanzielle Abschneiden von SAP beeinflussen könnten, wird ausführlicher in den bei der US-amerikanischen ?Securities and Exchange Commission? (SEC) hinterlegten Unterlagen eingegangen, unter anderem im letzten Jahresbericht Form 20-F. Die vorausschauenden Aussagen geben die Sicht zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie getätigt wurden. Dem Leser wird empfohlen, diesen Aussagen kein unangemessen hohes Vertrauen zu schenken.

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Datum: 19.02.2020 - 16:16 Uhr
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