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TÜV Rheinland: Bei Karnevalszügen den Weisungen der "Zugengel" unbedingt folgen / Fasching, Fastnacht, Karneval: Verkehrsregeln gelten auch für Narren und Jecken

ID: 1793835


(ots) - Jetzt schlängeln sich die Straßenumzüge wieder durch die Faschings-
und Karnevalshochburgen in vielen Städten. Damit dabei niemand unter die Räder
kommt, gilt es, einige Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. "Es herrscht
Ausnahmezustand auf den Straßen, und alle Beteiligten und Zuschauer sollten
erhöhte Wachsamkeit walten lassen", sagt Thorsten Rechtien, Kraftfahrtexperte
von TÜV Rheinland. Vor allem Kinder sind sich oftmals der Gefahren nicht bewusst
und stürzen sich im Übereifer auf die am Boden liegenden Kamellen. Deshalb
sollten Eltern den Nachwuchs stets im Blick haben und gegebenenfalls besser an
die Hand nehmen.

Unbedingt hinter den Absperrungen bleiben

Für die Sicherheit bei den Umzügen sorgen die sogenannten "Zugengel". Sie laufen
neben den Fahrzeugen her und achten darauf, dass die Zuschauer nicht von den
Wagen erfasst werden. Die Weisungen der Ordner sind auf jeden Fall zu befolgen.
Doch die Begleiter können ihre Augen nicht überall haben. Der Raum zwischen
Zugmaschine und Anhänger ist absolut tabu, selbst wenn dort die schönsten
"Strüssjer" locken. "Gerade in Kurven und bei Abbiegungen benötigen die teils
sehr langen und unübersichtlichen Fahrzeuge viel Raum", erklärt Rechtien und
betont: "Vor allem in Kurven und an anderen neuralgischen Stellen unbedingt
genügend Abstand halten und hinter den Absperrungen bleiben."

Trotz Feierlaune Verkehrsregeln beachten

Im normalen Straßenverkehr heißt es für Autofahrer "Alarmstufe Rot", wenn sich
kostümierte Gruppen auf dem Weg zum Rosenmontagszug nähern. Häufig ist die
Stimmung ausgelassen und die Wahrnehmung bereits durch Alkohol getrübt. "In
einer solchen unberechenbaren Situation die Geschwindigkeit erheblich drosseln
und vorsichtig am närrischen Volk vorbeifahren. Denn der Fahrer sollte jederzeit
damit rechnen, dass aus Leichtsinn oder Übermut jemand auf die Straße läuft",




unterstreicht TÜV Rheinland-Fachmann Rechtien. Umgekehrt gilt: Trotz Feierlaune
sollten sich die Jecken auch an den tollen Tagen zu ihrer eigenen Sicherheit an
die Verkehrsregeln halten.

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Datum: 18.02.2020 - 10:00 Uhr
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