Änderung im Bundesnaturschutzgesetz nimmt geschützte Arten wie Fischotter, Luchs und Kegelrobbe ins Fadenkreuz
(ots) - Deutsche Umwelthilfe kritisiert heute verabschiedete Novelle des
Bundesnaturschutzgesetzes - Erleichterung der letalen Entnahme für geschützte
Arten europarechtswidrig und eine Gefahr für den Artenschutz - DUH kündigt
kritische Begleitung der Umsetzung an
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes
für europarechtswidrig, da sie strenge Vorgaben des Artenschutzrechts für
Ausnahmegenehmigungen für den Abschuss geschützter Tierarten unterläuft. Der
Umwelt- und Verbraucherschutzverband sieht durch die Novelle den Bestand
geschützter Arten wie Fischotter, Kegelrobbe und Luchs in Deutschland in Gefahr.
Die DUH kritisiert, dass ein möglicher Einspruch des Bundesrats gegen die
Gesetzesnovelle ausblieb, und kündigt an, den Vollzug durch die Bundesländer
genau zu beobachten. Im Vorfeld hatten Naturschutzverbände Bundestag und
Bundesrat mehrfach aufgefordert, den geplanten Änderungen des
Bundesnaturschutzgesetzes nicht zuzustimmen.
Mit der Novelle wird nicht nur der umstrittene Paragraf 45a zum Umgang mit dem
Wolf hinzugefügt, der den Abschuss von Mitgliedern eines Wolfsrudels unabhängig
davon ermöglicht, ob den jeweiligen Einzeltieren der Riss eines Nutztieres
überhaupt nachgewiesen werden kann. Hinzu kommt eine Aufweichung des Paragrafen
45 Absatz 7. Diese könnte als Türöffner für den Abschuss anderer seltener Arten
wie Fischotter, Kegelrobbe oder auch Luchs genutzt werden, bei dem es ohnehin
schon eine nicht unerhebliche Dunkelziffer illegaler Abschüsse gibt.
Die DUH hält die bisher geltende Rechtsgrundlage für Ausnahmegenehmigungen zur
sogenannten letalen Entnahme, die quasi einen Abschuss bedeutet, bei bedrohten
Tierarten für ausreichend. Auch da diese in einigen Ländern wie etwa
Nordrhein-Westfalen durch sinnvolle Verwaltungsvorschriften für eine angemessene
und gleichmäßige Anwendung untersetzt wurden. Die DUH wertet die Neuregelung im
Bundesnaturschutzgesetz als kurzsichtigen und fehlgehleiteten Versuch, den
Konflikt zwischen heimkehrenden Wildtieren und betroffenen Nutzergruppen zu
befrieden.
"Ein Bestands-Management mit der Jagdwaffe ist selten wirksam, weil die Reviere
oft schnell durch andere Tiere der gleichen Art wiederbesetzt werden. Zumindest
so lange, bis sich der leicht positive Trend der Populationsentwicklung bei
Fischotter, Wolf und Co. wieder umkehrt. Dann kann erneut eine stärkere
Bestandsgefährdung das Management-Ergebnis sein, anstatt dass der durch EU-Recht
vorgegebene günstige Erhaltungszustand erreicht wird", kritisiert
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.
Maßnahmen für ein Bestandsmanagement, die das Risiko bergen, dass die Erreichung
eines guten Erhaltungszustandes der Art gefährdet wird, widersprechen geltendem
EU-Recht. Mit seinem Urteil vom 10.10.2019 nimmt der Europäische Gerichtshof die
zuständigen Behörden in die Pflicht, für jede Abschussgenehmigung
wissenschaftlich zu belegen, dass der Abschuss einem zuvor klar definierten Ziel
dient und dass es keine alternativen Maßnahmen dazu gibt. Weiterhin wird in dem
Urteil klar geregelt, dass Entnahmen nur zulässig sind, wenn sie den
Erhaltungszustand im natürlichen Verbreitungsgebiet nicht negativ
beeinträchtigen.
Die DUH sieht die Länder deshalb weiter in der Pflicht, das EU-Artenschutzrecht
zu respektieren und auf fachlich fundierte, dem Vorsorgeprinzip Rechnung
tragende Lösungsstrategien zu setzen. Sonst führt der Versuch, durch die Novelle
den Abschuss seltener Arten zu erleichtern, letztlich zu einer größeren
Rechtsunsicherheit, da Vertragsverletzungsverfahren drohen und Schäden verstärkt
auftreten, wenn zugunsten vermeintlich einfacherer Alternativen zu wenig in
Abwehrmaßnahmen investiert wird. "Die Förderung von Präventivmaßnahmen zur
Konfliktminderung, wie Aufklärung und Forschung, die die fachlichen
Voraussetzungen für ein wirksames, artenschutzkonformes Management schaffen,
müssen weiter ganz oben auf der Prioritätenliste stehen", fordert Sabrina
Schulz, Projektleiterin Lebendige-Flüsse bei der DUH.
Hintergrund:
Die DUH engagiert sich bundesweit dafür, dem Fischotter zu einer Rückkehr an
Deutschlands Flüsse zu verhelfen. Dafür müssen Wanderhindernisse für Tiere
beseitigt und Flüsse samt ihren Auen naturnah entwickelt werden, damit sie ihren
Funktionen als Lebensraum und Wanderkorridor wieder gerecht werden. Dann finden
zahlreiche Tier- und Pflanzenarten wieder eine Heimat und wandernde Tierarten
können die Landschaft auf sicheren Pfaden abseits der Straßen durchqueren.
Wichtig ist auch, dass Konflikte mit Nutzergruppen am Gewässer nicht in
Abschusspläne münden. Die DUH setzt sich hier ebenso für eine fachlich fundierte
und lösungsorientierte Debatte ein wie an der vorpommerschen Ostseeküste, wo sie
gemeinsam mit anderen Verbänden ein Wildtiermanagement unterstützt, das sowohl
den zurückgekehrten Kegelrobben als auch den handwerklich arbeitenden
Küstenfischern zugutekommt, die in Folge der Überfischung vor allem durch
industrielle Fisch-Trawler in ihrer beruflichen Existenz bedroht sind.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner(at)duh.de
Sabrina Schulz, Projektleiterin Lebendige Flüsse DUH
0361 30254919, 0151 10645056, schulz(at)duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe , www.facebook.com/umwelthilfe ,
www.instagram.com/umwelthilfe
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4520477
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 14.02.2020 - 11:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1793195
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 177 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Änderung im Bundesnaturschutzgesetz nimmt geschützte Arten wie Fischotter, Luchs und Kegelrobbe ins Fadenkreuz
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutsche Umwelthilfe e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).