InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Die Geschenke-Frage zum Valentinstag

ID: 1792861

Auch am Tag der Liebe ist das Internet der Ratgeber Nummer eins


(PresseBox) - Was mit Rosen und Grußkarten von heimlichen Verehrern begann, hat sich mittlerweile zu einer ausgewachsenen Geschenke-Kultur entwickelt. Laut einer Befragung* von Trusted Shops beschenken sich über die Hälfte der Paare am Valentinstag. Bei der Suche nach Geschenkideen greifen die meisten Ratsuchenden auf Vorschläge von Google und Co. zurück.

Der Tag der Liebe wird immer mehr zum Tag der Geschenke: Eine Appinio-Umfrage* von Trusted Shops hat ergeben, dass mehr als jeder Dritte am Valentinstag Geschenke überreicht. Unter denen, die sich in einer Beziehung oder Ehe befinden, ist es sogar mehr als jeder Zweite. Der aus den USA stammende Trend setzt sich also auch bei uns immer stärker durch.

Bei der Frage nach dem passenden Geschenk ist das Internet der Ratgeber Nummer eins.45 Prozent befragen Google und Co., wenn sie nicht wissen, was sie der oder dem Liebsten schenken können. Das geballte Wissen des World Wide Webs kann sicherlich auch bei der Findung des richtigen Geschenks unterstützen. Mit individuellen Hinweisen kann hingegen Platz zwei punkten: 25 Prozent fragen Freunde und Familie nach persönlichen Tipps. 22 Prozent machen es sich hingehen einfach und greifen auf Klassiker wie Blumen oder Schokolade zurück. Auffallend ist, dass sich dreimal so viele Männer (33 Prozent) für die altbewehrten Geschenke entscheiden wie Frauen (10 Prozent).

Ist die passende Geschenkidee gefunden, setzt jeder Zweite auf das Geschäft in der Nähe, um diese umzusetzen. Gerade für Kleinigkeiten und frische Blumen die beste Wahl. Dicht dahinter liegen jedoch die zahlreichen Online-Shops, in denen mehr als jeder Dritte das Valentinstagsgeschenk kauft. Diese bieten natürlich die gewohnt schnelle und bequeme Möglichkeit zum Einkaufen, sowie die Personalisierung von Geschenken und eine größere Auswahl. Auf die Last-Minute-Varinate des Tankstellenkaufs greift zum Glück kaum jemand zurück: Nur 3 Prozent der Befragten gaben an, dort das Geschenk zum Tag der Liebe zu besorgen.





Leider treffen die Geschenke nicht immer den Geschmack des Beschenkten. Hier die Top 5 der ungeliebten Valentinstagsgeschenke:

Putzmittel

Kaktus

Küchengeräte (Mixer, Brotbackautomat etc.)

Socken

Alte Blumen

Wer seine Fehlgriffe gerne im Geschäft umtauschen möchte, ist auf die Kulanz der Einzelhändler angewiesen. Bessere Chancen bieten Online-Shops: Das Widerrufs- und Rückgaberecht beim Online-Shopping ist jeweils auf 14 Tage befristet. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer die Ware erhalten hat. Bei Blumensträußen muss man hingegen differenzieren: Waren die Blumen beim Kauf noch frisch und unbeschädigt, muss der Verkäufer sie nicht zurücknehmen ? auch wenn sie nicht gefallen. Wurde der Strauß jedoch online bestellt und bereits mit verwelkten Blumen geliefert, muss der Händler nachbessern. 

*Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der Appinio GmbH, an der 500 Personen am 10.02.2020 und 11.02.2020 teilnahmen.

Trusted Shops ist die bekannteste europäische Vertrauensmarke im Bereich E-Commerce. Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein ?Rundum-sicher-Paket? bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Trusted Shops stellt die Unabhängigkeit und Echtheit der Bewertungen über eine mehrstufige Überprüfung sicher. Das Abmahnschutzpaket von Trusted Shops schützt Online-Händler vor teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Rechtstexte. http://www.trustedshops.de


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Trusted Shops ist die bekannteste europäische Vertrauensmarke im Bereich E-Commerce. Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein ?Rundum-sicher-Paket? bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Trusted Shops stellt die Unabhängigkeit und Echtheit der Bewertungen über eine mehrstufige Überprüfung sicher. Das Abmahnschutzpaket von Trusted Shops schützt Online-Händler vor teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Rechtstexte. http://www.trustedshops.de



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Prof. Horst Zuse spricht auf der IAM CONNECT 2020
TUXGUARD auf dem Cyber Security Fairevent
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 13.02.2020 - 12:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1792861
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Köln


Telefon:

Kategorie:

IT, New Media & Software


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 132 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Die Geschenke-Frage zum Valentinstag
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Trusted Shops GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Trusted Shops GmbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 325


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.