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Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz durchkreuzt die Bundesregierung die neue KWK-Novelle

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(IINews) - Die Bundesregierung will die Kraftwärmekopplung (KWK) stärken. Die gasbefeuerte KWK soll Kohle als Primärenergieträger in der Wärmeversorgung ersetzen und für Systemstabilität sorgen. So sieht es der Kabinettsentwurf des Kohleausstiegsgesetzes vor.

Für diesen Zweck wird die Förderung für KWK-Anlagen bis Ende 2029 verlängert, zusätzlich werden neue Boni für Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als 1 MW eingeführt. Der Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen mit einem Anteil von mindestens 10% KWK-Wärme soll mit bis zu 40% der Kosten gefördert werden.

Gaspreise: Sprunghafter Anstieg um 33 Prozent

Die Sache hat aber einen Haken: Das Ende 2019 verabschiedete Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verteuert den Energieträger Gas. Denn 2021 wird eine CO2-Steuer für die durch Gas befeuerten Kraftwerke in Höhe von 25 Euro pro Tonne eingeführt, was im kommenden Jahr zu Mehrkosten in Höhe von ca. 5 Euro pro MWh führen wird – also +33 Prozent. Weil die KWK-Novelle die Mehrkosten durch die CO2-Bepreisung aber nicht berücksichtigt, wird das Geschäftsmodell KWK konterkariert.

„Während die Bundesregierung mit der KWK-Novelle auf der einen Seite gasbefeuerte Kraftwerke fördert, verteuert sie die Technologie gleichzeitig mit der Einführung des BEHG um 33 Prozent. Das ist ein weiteres Beispiel für eine schlecht durchdachte Energiepolitik“, sagt enexion Head of Consulting Dominik Weyland.

Nach der sprunghaften Verteuerung von aktuell ca. 15 Euro pro MWh auf ca. 20 Euro pro MWh im kommenden Jahr werden die Mehrkosten für den Energieträger Gas durch die CO2-Steuer bis 2025 auf ca. 9 Euro pro MWh steigen.




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Datum: 13.02.2020 - 09:45 Uhr
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