InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Unzulässige Abschalteinrichtung: Urteil gesprochen! Audifahrer erhält über 50.000 Euro Schadenersatz!

ID: 1792742

Wer als Autobesitzer vom Abgasskandal betroffen ist, der muss angesichts gesunkener Marktpreise für Dieselfahrzeuge oft hohe Wertverluste hinnehmen.


(IINews) - Oft scheuen aber selbst die Besitzer hochwertiger Fahrzeuge beispielsweise der Marken Porsche oder Audi das Kostenrisiko einer gerichtlichen Rechtsdurchsetzung. Viele Dieselfahrer haben daher ihre möglichen Ersatzansprüche noch nicht geltend gemacht - obwohl der Betrug mancher Hersteller mit "Thermofenster" und Abschalteinrichtungen auch nach Einschätzung von Gerichten offenkundig erscheint.

Das Portal dieselgeld.com bietet Dieselfahrern einen risikofreien Rechtsservice zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.


Gerichtsurteile: gute Aussichten auf Schadenersatz

Bereits ergangene Urteile verschiedener Gerichte zeigen, dass die Erfolgsaussichten bei der Erhebung von Schadenersatzansprüchen gegen Automobilhersteller oder Fahrzeughändler derzeit sehr gut sind.

Zunächst verurteilte das Landgericht Stuttgart die Audi-AG und den Fahrzeughändler, wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung, Schadenersatz in Höhe von 53.889,35 Euro an den Käufer eines Audi A4 TDI mit 3-Liter-Dieselmotor zu leisten. Der Fahrzeughändler wurde zur Rücknahme des Diesel Fahrzeugs und zur Erstattung des Kaufpreises (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) verpflichtet (Urteil vom 08. Januar 2019, Aktenzeichen 7 O 265/18).

In zahlreichen weiteren Fällen wurden Automobilhersteller wegen Diesel "Schummel-Software" bereits zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt - unter anderem durch das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 24. September 2019, Az. 10 U 11/19), das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 10. September 2019, Az. 13 U 149/18) und das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 27. September 2019, Az. 7 U 24/19).


Was sollten Fahrer mit Dieselfahrzeugen jetzt tun?

Aufgrund der bereits vorliegenden Rechtsprechung sollten Besitzer von Dieselfahrzeugen einen Schadenersatzanspruch geltend machen. Dies gilt insbesondere für Fahrzeugtypen wie A5, A6 und Q5, die über einen 3-Liter-Dieselmotor verfügen, aber zum Beispiel auch für den VW Tiguan TDI und für Porsche-Fahrzeuge.





Über www.dieselgeld.com können Autobesitzer völlig risikolos und kostenfrei prüfen lassen,
- ob ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und
- wie hoch ein möglicher Schadenersatz realistisch ausfallen könnte.

Das Portal kümmert sich auf Wunsch des Autofahrers durch Einschaltung erfahrener Rechtsanwälte um die rechtliche Durchsetzung der Ansprüche von Dieselfahrern. Bei dieser Vorgehensweise entstehen den Autofahrern keinerlei Prozesskosten. Nur bei erfolgreicher Durchsetzung eines Schadenersatzes erhält das Portal einen Anteil am Schadenersatz als Erfolgsvergütung.

Dieselfahrer sollten jetzt ihre Ansprüche über dieselgeld.com risikolos geltend machen, um eine eventuelle Verjährung zum Jahresende zu vermeiden und die derzeit vorteilhafte Rechtssprechung zum Schadenersatz bei unzulässigen Abschalteinrichtungen zu nutzen.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Sophokles GmbH, ein Anbieter von Prozessfinanzierungsmodellen, ist spezialisiert auf Klagen gegen große Konzerne. Bei der Prozessfinanzierung handelt es sich um die Finanzierung eines Rechtsstreites. Im Falle eines Erfolges erhält der Prozessfinanzierer den vorher vertraglich vereinbarten Anteil am erstrittenen Geld.
Sie haben keinerlei Vorkosten und tragen kein Risiko. Egal ob rechtsschutzversichert oder nicht. Die Sophokles GmbH kämpft zu Top-Konditionen für Sie.

Sie können diese Pressemitteilung - auch in geänderter oder gekürzter Form - mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.



Leseranfragen:

Forstenrieder-Park-Str. 24, 82131 Gauting



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Der GDHS-Serviceberater? erfolgreich weiterbilden mit System
Ford Mustang Mach-E bei
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 13.02.2020 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1792742
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andre Görgen
Stadt:

Gauting


Telefon: 089/87589034

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 169 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Unzulässige Abschalteinrichtung: Urteil gesprochen! Audifahrer erhält über 50.000 Euro Schadenersatz!
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Dieselgeld.com (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Dieselgeld.com



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.238
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 158


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.