Motschmann: Kulturpolitiker der Koalition vereinbaren Eckpunkte zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes
(ots) - Modernisierungspaket für den deutschen Film
Die Arbeitsgruppen für Kultur und Medien der Koalitionsfraktionen haben
gemeinsame Eckpunkte zur anstehenden Novelle des Filmförderungsgesetzes
erarbeitet. Diese werden der Filmbranche am Donnerstag vorgestellt. Dazu erklärt
die kultur- und medienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Motschmann:
"Die Koalition reagiert auf die veränderten Sehgewohnheiten von Zuschauerinnen
und Zuschauern. Mit dem Soforthilfeprogramm Kino in Höhe von 5,5 Millionen Euro
im letzten Jahr und dem Zukunftsprogramm Kino in Höhen von 17 Millionen Euro für
2020 haben wir erste Schritte zur Modernisierung des Erlebnisortes Kino
vorangebracht. Mit den Eckpunkten zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes
(FFG) wollen wir nun die deutsche Filmwirtschaft sichern und den deutschen Film
als Wirtschafts- und Kulturgut stärken. Das Kino bleibt für uns der zentrale Ort
des Filmerlebens.
Die Koalitionsfraktionen verfolgen zwei filmpolitische Ziele: Sie setzen sich
für die Hebung der Qualität des deutschen Films ein, um den Erfolg beim Publikum
zu erhöhen. Außerdem wollen sie den Etat der Filmförderungsanstalt (FFA) in Höhe
von rund 50 Millionen Euro sichern helfen. Die FFA wirtschaftet nicht mit
Steuergeldern, sondern mit Eigenmitteln der Branche.
Die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion sprechen sich für eine moderate Abgabeerhöhung
aus, um das Abgabeaufkommen der FFA als wichtigster Bundesförderung stabil zu
halten.
Konkret wollen wir die Erlössituation der Produzenten verbessern. Diese sollen
einen stärkeren Anreiz dafür haben, erfolgreiche Filme zu produzieren. Wir
sprechen uns für weitere Anstrengungen in der Drehbuchförderung und vor allem in
der Drehbuchfortentwicklung aus. Hier hat die Branche besonderen Nachholbedarf
ausgemacht. Denn ohne ein gutes Drehbuch kann kein guter Film entstehen. Die FFA
soll außerdem mehr Mittel für die Filmherausbringung bereitstellen. Denn mit
einer Stärkung der Verleih- und Vertriebsförderung können gute Kinofilme besser
vermarktet werden und gehen nicht in der Masse unter.
Mit diesen aufeinander abgestimmten Maßnahmen erhöhen wir die Einspielergebnisse
von Filmen an der Kinokasse. Deshalb halten wir auch an einem exklusiven
Auswertungsfenster für die Kinos fest. Im Zeitalter der Digitalisierung wollen
wir aber mit der Branche diskutieren, ob die für viele Filme in Anspruch
genommene Verkürzung der Kinosperrfristen zur Regel gemacht und die Fristen für
die übrigen Auswertungsstufen flexibilisiert werden sollten.
Doch nicht nur wirtschaftliche Aspekte zählen. Wir wollen Themen wie
Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Diversität im deutschen Film weiter
voranbringen. Bei Verstößen gegen die Einhaltung von sozialen Standards bei den
Arbeitsbedingungen der Filmschaffenden am Set sollen künftig auch Sanktionen
möglich sein, damit es vor und hinter der Kamera tatsächlich faire und soziale
Arbeitsbedingungen gibt."
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Datum: 12.02.2020 - 14:59 Uhr
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