HUK-COBURG gewinnt weiteren Rechtsstreit gegen Check24 / Kündigungsservice von Check24 ist nicht rechtssicher
(ots) - Die Behauptung von Check24, sein Kündigungsservice sei gültig und
rechtskonform, ist falsch.
Zum Schutz ihrer Kunden hatte die HUK-COBURG Kündigungen von Kfz-Policen durch
Check24 zurückgewiesen, wenn nicht rechtlich gesichert war, dass der Kunde sie
wirklich veranlasst hatte. Das Landgericht Berlin bestätigte dem Versicherer in
seinem Beschluss vom 30.12.2019 ((Az. 15 O 605/19), richtig gehandelt zu haben.
Denn wird die Kündigungserklärung durch einen Boten oder Vertreter übermittelt,
steht dem Versicherungsunternehmen nach Auffassung des Gerichts ein
Zurückweisungsrecht zu, weil Check24 nicht gleichzeitig mit der Kündigung eine
Vollmachtsurkunde vorlegt. Es ist deshalb "irreführend (von Check24), diesen Weg
zu kündigen als rechtssicher darzustellen und den Versicherungsnehmer von einer
eigenen Erklärung gegenüber dem Versicherer abzuhalten."
Check24 hat die einstweilige Verfügung akzeptiert und sich in einer
Abschlusserklärung verpflichtet, nicht länger zu behaupten, dass seine
Kündigungen gültig und rechtskonform sind.
Gericht untersagt unlautere Herabsetzung
Während der gerichtlichen Auseinandersetzung zum Kündigungsservice hatte Check24
am 18. Dezember auf seiner Website dazu eine Presseinfo veröffentlicht. Auch
dagegen hat sich die HUK-COBURG erfolgreich gerichtlich zur Wehr gesetzt. Die
Presseinfo muss gelöscht werden. In einer einstweiligen Verfügung untersagte das
Landgericht Berlin (Beschluss vom 23.01.2020, Az. 16 O 15/20) die darin
enthaltenen negativen Äußerungen gegen die HUK-COBURG. Begründung des Gerichts:
Der Versicherer verhalte sich rechtskonform, weshalb die Darstellung eine
unlautere Herabsetzung ist.
Kritisch sahen die Richter auch den Verweis in der Presseinfo auf eine
Check24-Website mit einem Diskussionsforum zum Thema Kündigung von Kfz-Policen.
Ihrer Ansicht nach dient das Forum einzig dem Zweck, Verbraucher aufzufordern,
über negative Erfahrungen im Zusammenhang mit Kündigungen gegenüber der
HUK-COBURG zu berichten. Damit solle Druck aufgebaut werden, obwohl sich der
Versicherer rechtskonform verhält. Die Richter sehen darin einen
Wettbewerbsverstoß.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: 09561/9622604
Mail: karin.benning(at)huk-coburg.de
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Datum: 12.02.2020 - 11:30 Uhr
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