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Mit Medikamenten ans Steuer - Vorsicht bei Erkältung und Schmerzen

ID: 1792062


(ots) - Quälende Kopfschmerzen, labiler Kreislauf, Allergien, Erkältungen
und grippale Infekte - es gibt viele Leiden, die den Alltag manchmal
beschwerlich machen. Um Gesundheit und Verkehrstauglichkeit wiederherzustellen,
werden leider oft die Signale des Körpers ignoriert. Die Auswirkungen der
Erkrankung sind ebenso ernst zu nehmen, wie Nebenwirkungen eingenommener
Medikamente. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, rät bei Schmerzen oder
Erkältung zu besonderer Vorsicht im Straßenverkehr. Sind Schmerzen oder
Erkältung besonders stark, empfiehlt der ACE, Auto und Fahrrad stehenzulassen.
Jeder Verkehrsteilnehmende ist für seine Fahrtauglichkeit eigenverantwortlich.
Es gibt kein Gesetz, das die Teilnahme am Straßenverkehr bei Einnahme von
Medikamenten generell verbietet oder einschränkt. Viele Verkehrsteilnehmenden
wissen oft nicht, dass sie nach Einnahme bestimmter Medikamente nicht mehr
fahrtüchtig sind. Neben zahlreichen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
zählen zu diesen einschränkenden und verkehrsrelevanten Medikamenten auch viele
der frei verkäuflichen, wie Schmerzmittel, Schnupfenspray, Hustensaft,
Appetitzügler und weitere. Bei einigen pflanzlichen Medikamenten kommt der
beträchtliche Alkoholgehalt, der unter Umständen im zweistelligen Prozentbereich
liegen kann, noch hinzu.

Ist ein Verkehrsteilnehmender in medikamentöser Behandlung, empfiehlt der ACE
sich in der behandelnden Arztpraxis oder der Apotheke zu informieren, ob man
unter der eingenommenen Medikation verkehrstüchtig ist. Wichtig auch: Dabei
ehrlich über die Einnahme aller Medikamente, auch der rezeptfreien, Auskunft
geben. Manchmal können durch die gleichzeitige Einnahme von unterschiedlichen
Medikamenten Wechselwirkungen hervorgerufen werden. Ratsam ist es in jedem Fall,
den Beipackzettel zu überprüfen. Dort werden Wirkstoffe und Warnhinweise




aufgeführt.

Laut ACE gilt ein generelles Fahrverbot selbst wenn sich der
Verkehrsteilnehmende fit fühlt:

- 24 Stunden nach einer Narkose, auch bei ambulanten Operationen.
- nach Augenuntersuchungen, bei denen die Pupillen durch die Gabe
von Tropfen erweitert wurden und so durch Lichteinfall das
räumliche Sehen beeinträchtigt ist.
- bei Neu- oder Umstellung einer chronischen Schmerzmedikation.

Pressekontakt:

ACE Pressestelle
Tel.: 030 278 725-15
Mail: presse(at)ace.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/59243/4517403
OTS: ACE Auto Club Europa

Original-Content von: ACE Auto Club Europa, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 11.02.2020 - 12:01 Uhr
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Gesundheit & Medizin


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