Zusatzbeiträge der Krankenkassen: Sonderkündigungsfristen laufen ab
Millionen Krankenversicherte haben in den vergangenen Wochen unerfreuliche Post von ihrer Krankenkasse bekommen. Einige Kassen verlangen mit dem Stichtag 1. Februar 2010 Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern. Diese Mehrbelastung bewegt sich in der Spanne zwischen monatlich 8 Euro und einem satten Prozent vom Bruttogehalt. Betroffen sind z.B. die Mitglieder der DAK, der BKK Gesundheit oder der KKH Allianz.
(IINews) - Millionen Krankenversicherte haben in den vergangenen Wochen unerfreuliche Post von ihrer Krankenkasse bekommen. Einige Kassen verlangen mit dem Stichtag 1. Februar 2010 Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern. Diese Mehrbelastung bewegt sich in der Spanne zwischen monatlich 8 Euro und einem satten Prozent vom Bruttogehalt. Betroffen sind z.B. die Mitglieder der DAK, der BKK Gesundheit oder der KKH Allianz.
Um eine solche Erhöhung der Gesundheitskosten zu vermeiden, empfiehlt sich der Gebrauch des vom Gesetzgeber für diesen Fall vorgesehenen außerordentlichen Kündigungsrechtes und damit verbunden - ein unproblematischer Kassenwechsel.
Wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag verlangt, haben Versicherte automatisch das Recht, innerhalb einer Frist von 2 Monaten die Kasse zu wechseln und brauchen den lästigen Zusatzbeitrag während dieser Frist nicht zu zahlen.
Die Sonderkündigungsfristen für die betroffenen Krankenkassen fallen zum Teil sehr unterschiedlich aus. So endet die Frist bei der BKK Gesundheit bereits am 31.März, bei der KKH Allianz dagegen erst am 15. April.
Ein Musterschreiben für eine außerordentliche Kündigung und eine Liste aller Krankenkassen ohne Zusatzbeitrag in 2010 gibt es jetzt als gratis-downloads unter:
http://www.krankenkasseninfo.de/ausserordentliche_Kuendigung.rtf
http://www.krankenkasseninfo.de/zusatzbeitraege-der-krankenkassen.pdf
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Datum: 15.03.2010 - 15:37 Uhr
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