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BMW unter Druck - Gerichte befassen sich mit BMW Abgasskandal

ID: 1791849


(ots) - Der Druck auf die BMW AG wächst. Immer mehr Gerichte befassen
sich eingehend mit den Vorwürfen, auch BMW habe manipuliert und unzulässige
Abschalteinrichtungen verwendet.

Im März 2018 reichte die amerikanische Kanzlei Hagens Berman eine Sammelklage
gegen BMW und Bosch vor dem US District Court [vergleichbar mit dem deutschen
Landgericht] in New Jersey ein. Darin wird den beiden Beklagten vorgeworfen, in
den Modellen BMW X5 und BMW 335d unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut zu
haben.

Damit soll BMW den sogenannten RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt
Organizations Act) missachtet haben. Insgesamt werden dem Autobauer 53 Verstöße
vorgeworfen.

Im Nachgang kam es dazu, dass sich auch deutsche Gerichte mit den Vorwürfen
befassen mussten. Einen Beweisbeschluss gab es im Oktober 2018 vom Landgericht
Düsseldorf. Dieses entschied, dass durch ein Sachverständigengutachten geklärt
werden soll, ob der in dem Verfahren gegenständliche BMW X3 über eine
unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Es folgten Beweisbeschlüsse von einem
halben Dutzend weiterer Landgerichte.

Zu einem Meilenstein kam es kürzlich im November 2019, als mit dem OLG Frankfurt
am Main das erste Oberlandesgericht einen solchen Beweisbeschluss erließ. Auch
hier soll ein Sachverständiger prüfen, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung
im Fahrzeug vorhanden ist. Verfahrensgegenständlich ist ein BMW 116d.

Es stehen damit zahlreiche BMW Modelle unter Verdacht, über unzulässige
Abschalteinrichtungen zu verfügen. Ein vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneter
Rückruf für die Modelle BMW M550d und BMW 750d betraf bereits tausende Fahrzeuge
in Deutschland, bei denen laut KBA eine "falsche" Software verwendet wurde.

Der Druck auf BMW im Abgasskandal wird somit immer größer. Das Vorhandensein
einer unzulässigen Abschalteinrichtung führt zu einem Schadensersatzanspruch für




jeden BMW-Käufer.

HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als
5.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen
Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die
Kläger erhalten dabei den Kaufpreis bzw. die gezahlten Leasingraten erstattet
und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller bzw. den Leasinggeber
zurück.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Christian Rugen
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: rugen(at)hahn-rechtsanwaelte.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/61631/4516816
OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 10.02.2020 - 18:41 Uhr
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