Kfz-Gewerbe reagiert empört auf abgelehnte Ladesäulen-Förderung
(ots) - Empört haben Autohäuser und der ZDK auf ablehnende Förderbescheide
für Ladesäulen reagiert. Als Ablehnungsgrund nennt die zuständige Bundesanstalt
für Verwaltungsdienstleistungen (BAV), dass Autohändler sich bereits gegenüber
den jeweiligen Herstellern ihrer Marken dazu verpflichtet hätten,
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu errichten. Die Gewährung von
Fördermitteln für Ladeeinrichtungen, die ohnehin errichtet würden, verstoße
gegen das haushaltsrechtliche Subsidiaritätsprinzip.
ZDK-Präsident Jürgen Karpinski hat sich daraufhin erneut brieflich an
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gewandt und ihn gebeten, die geschilderte
Behandlung von Förderanträgen durch die BAV kritisch prüfen zu lassen. Darüber
hinaus regt Karpinski an, "die Förderkriterien für die Schaffung von
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge so anzupassen, dass vertragliche
Verpflichtungen gegenüber Automobilherstellern die Förderfähigkeit unberührt
lassen".
Aus Sicht des ZDK dürfe es für die Förderfähigkeit keinen Unterschied machen, ob
ein Betrieb von seinem Hersteller Vorgaben erhalte oder nicht oder ob es sich um
einen markenungebundenen Betrieb handle. Entscheidend müsse sein, ob der Betrieb
auf eigene Kosten eine im öffentlichen Interesse liegende Ladeeinrichtung
bereitstelle. "Die Ablehnungsgründe haben zu recht für Empörung gesorgt und sind
weder uns noch einem kleinen oder mittelständischen Betrieb begreiflich zu
machen", so der ZDK-Präsident.
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Datum: 07.02.2020 - 13:58 Uhr
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