VW-Abgasskandal: VW einigt sich in Chile - Auch in Deutschland Vergleiche denkbar
(ots) - Der Volkswagenkonzern (VW) hat mit einer chilenischen
Verbraucherorganisation einen Vergleich geschlossen. Der Wolfsburger Konzern
entschädigt etwa 4.900 VW-Kunden, deren Dieselfahrzeuge über illegale
Abschalteinrichtungen verfügten. Ein Großteil der Vergleichssumme muss VW an
zwei gemeinnützige Organisationen zahlen. Jeder Kunde erhält lediglich 500
Dollar. Insgesamt zahlt VW seinen in Chile betroffenen Kunden lediglich rund 2,5
Millionen Dollar. "Dies ist ein für die Verbraucher schlechter Vergleich, von
dem die Geschädigten nur wenig haben", erklärte Rechtsanwalt Johannes von Rüden
von der bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN. Diese vertritt in
Deutschland über 5.000 durch den Diesel-Abgasskandal geschädigte VW-Kunden in
mehreren Zweigstellen. "Einen derartigen Vergleich wird es in Deutschland
definitiv nicht geben", sagte der Verbraucheranwalt. Inzwischen würde VW vor
deutschen Gerichten immer häufiger zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.
Mehr als 60.000 Klagen bundesweit gegen VW
Über 60.000 Klagen haben Betroffene des VW-Abgasskandals gegen den Wolfsburger
Konzern eingereicht. Hinzu kommt eine Musterfeststellungsklage von 400.000
geschädigten VW-Kunden. In der Musterfeststellungsklage von betroffenen Kunden
der Marken VW, Audi, Seat und Skoda, deren PKW allesamt mit EA-189-Dieselmotoren
ausgestattet sind, die über eine illegale Abschalteinrichtung verfügen, war von
einem Richter zuletzt ein Vergleich angeregt worden. Im Falle eines Vergleiches,
würden die VW-Kunden direkt entschädigt und müssten nicht, wie im Falle eines
Urteils, im Anschluss einzeln gegen VW vor Gericht ziehen. Anders als es aus den
USA bekannt ist, ist die Musterfeststellungsklage nämlich keine Sammelklage,
sondern stellt lediglich fest, ob Ansprüche von Verbrauchern gegen ein
Unternehmen bestehen. Ergeht ein Musterfeststellungsurteil, muss jeder
Geschädigte noch einmal einzeln die festgestellten Ansprüche individuell
durchsetzen.
Zahl der Verurteilungen von Volkswagen steigt
Derzeit steigt die Zahl der Verurteilungen von VW im Dieselabgasskandal stark
an. Fraglich ist, ob Volkswagen Nutzungsersatzansprüche gegen seine Kunden bei
Rückabwicklung und Rückgabe des Fahrzeugs aufrechnen kann. Wird ein Kaufvertrag
rückabgewickelt, so besteht grundsätzlich ein Anspruch des Verkäufers auf
Wertersatz, da der zurücktretende Kunde das Fahrzeug bereits genutzt hat. Dieser
Anspruch wird dann vom zurückzuzahlenden Bruttokaufpreis abgezogen. Dies
erscheint vor allem vor dem Hintergrund der vorsätzlichen und sittenwidrigen
Schädigung als unbillig, so der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Heese. Er und
weitere Rechtsexperten wie Verbraucheranwalt Johannes von Rüden plädieren dafür,
den geschädigten Kunden den vollen Bruttokaufpreis zuzusprechen.
OLG Oldenburg verneint Verjährung der Ansprüche
Bislang hat Volkswagen versucht, Verjährung der Ansprüche gegen sich geltend zu
machen. Die Verjährungsfrist habe bereits mit Bekanntwerden des
Dieselabgasskandals im September 2015 zu laufen begonnen und Ansprüche seien
Ende des Jahres 2018 verjährt. Dem hat das OLG Oldenburg widersprochen. Es
urteilte, dass das fristauslösende Ereignis erst die Aufklärung des als
"Dieselgate" bekannt gewordenen Abgasskandals sei. Betroffene Kunden sollten
daher spätestens jetzt Klage erheben, da erste Ansprüche demnächst verjähren
könnten. Entscheidend ist dabei, ab wann der Fahrzeughalter wissen könnte, dass
sein Fahrzeug von dem Skandal betroffen ist. Lassen Sie sich daher von den
Anwälten der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN beraten und nehmen Sie unsere
kostenlose Erstberatung in Anspruch.
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Datum: 06.02.2020 - 13:53 Uhr
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