Steuernachteile für Mehrweg-Einheitsflaschen: Finanzminister Olaf Scholz gefährdet das deutsche Mehrwegsystem
(ots) - Bundesfinanzminister Scholz plant Änderungen bei der Besteuerung
von Mehrwegflaschen und untergräbt somit Abfallvermeidung, Ressourcen- und
Klimaschutz - Existenzielle Bedrohung für Abfüller besonders umweltfreundlicher
Mehrweg-Einheitsflaschen durch zusätzliche Steuerzahlungen und unzumutbare
Anforderungen an Logistik- und Buchhaltungsprozesse - Insbesondere kleine und
mittelständische Brauereien wären besonders betroffen - Steuerliche
Schlechterstellung von Mehrweg-Einheitsflaschen provoziert Wechsel zu
Individualflaschen und unökologischen Einweggetränkeverpackungen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verband Private Brauereien Deutschland
kritisieren die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz scharf, besonders
klimafreundliche Mehrweg-Einheitsflaschen durch eine Änderung der Besteuerung
finanziell zu benachteiligen. Nach Einschätzung der Verbände wären die Folgen
katastrophal und würden durch zusätzliche Steuerzahlungen insbesondere kleine
und mittelständische Brauereien existenziell gefährden. Scholz´ Pläne würden
zudem falsche Anreize setzen, auf Individualflaschen oder umweltschädliche
Einwegflaschen und Dosen umzusteigen. Die bisherige Rechtslage der problemlosen
steuerrechtlichen Betrachtung von Mehrweg-Einheitsflaschen muss beibehalten
werden. Hierzu muss Olaf Scholz, aufgrund eines entgegenstehenden Urteils des
Bundesfinanzhofs, unverzüglich eine neue gesetzliche Grundlage schaffen. Dazu
ist er jedoch bislang nicht bereit.
"Indem Bundesfinanzminister Scholz ausgerechnet die klimafreundlichste
Getränkeverpackung steuerrechtlich schlechterstellt, erweist er dem Klimaschutz
einen Bärendienst. Kleine und mittelständische Brauereien sind das Rückgrat des
deutschen Mehrwegsystems. Sie bestraft Scholz durch existenzbedrohende
Steuerforderungen für ihren Klimaschutzbeitrag. Das ist eine kontraproduktive
und absurde Finanzpolitik. Olaf Scholz muss einlenken und die Benachteiligung
von Einheitsflaschen verhindern", fordert die Stellvertretende
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
"Von der steuerrechtlichen Schlechterstellung nicht betroffen sind
Individual-Mehrwegflaschen, in denen zum Beispiel Brauereilogos eingraviert
sind. Diese sind zwar umweltfreundlicher als Einweg, müssen jedoch immer wieder
zum ursprünglichen Abfüller zurück transportiert werden, was bei
Einheitsflaschen nicht der Fall ist. Letztere können von vielen Anwendern
gleichzeitig genutzt werden, wodurch die Transportwege besonders geringgehalten
werden. Einheits-Mehrwegflaschen bieten im Vergleich das Optimum an Umwelt-
sowie Klimaschutz und sollten deshalb steuerlich bessergestellt und nicht
benachteiligt werden", sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas
Fischer.
"Die bilanzsteuerliche Schlechterstellung von Einheitsleergut macht eine
Teilnahme am ökologisch besonders vorteilhaften Mehrweg-Einheitsflaschensystem
unattraktiv. Es werden falsche Anreize für eine weitere Individualisierung von
Mehrwegflaschen oder deren Ersatz durch Einweggebinde gesetzt. Der gewachsene
Sortieraufwand erhöht sich bei zunehmender Anzahl unterschiedlicher
Flaschenarten. Dies gefährdet den Fortbestand des bewährten Mehrwegsystems, denn
je komplexer das System wird, desto größer der Impuls auf Einwegverpackungen,
wie die besonders umweltschädliche Dose, umzusteigen. Durch Lohnabfüllung von
Bier in Dosen ist dies leider auch für kleine Brauereien potentiell eine Option.
Dies muss aus Umweltschutzgründen jedoch unbedingt verhindert werden", sagt
Roland Demleitner, Geschäftsführer des Verbandes Private Brauereien Deutschland.
Hintergrund:
Auslöser für die steuerrechtliche Neubetrachtung von Mehrwegleergut ist ein
Schreiben des Bundesfinanzministeriums von 2019, das auf ein Urteil des
Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2013 zurückgreift. Demnach sollen die
Steuerbehörden Leergut einheitlicher Mehrwegflaschen bilanziell neu bewerten.
Für die gewöhnlichen Mehrweg-Einheitsflaschen, wie z.B. die
0,5-Liter-NRW-Flasche oder die bekannte 0,5-Liter-Euro-Flasche, dürfen dann
keine Pfandrückstellungen zur Ausbezahlung erhobener Pfandgelder mehr gebildet
werden. Durch das Auflösen der sehr hohen - für die Auszahlung der Pfandbeträge
gebildeten - Rückstellungen in den Bilanzen der Brauereien, entstünde ein sofort
zu versteuernder buchhalterischer Gewinn. Die einmalig zu zahlende Steuerlast
gefährdet insbesondere kleine und mittelständische Brauereien in ihrer Existenz.
Zur korrekten buchhalterischen Erfassung müsste nach den geplanten neuen
Steuerregeln zudem Einheits- und Individual-Leergut noch vor dem Wareneingang
bei der Anlieferung voneinander getrennt registriert werden. Das Leergut kann
sich jedoch gemischt in ein und demselben Kasten befinden, sodass eine getrennte
Erfassung weder praktikabel noch systemkonform ist. Hierdurch entstünden
dauerhaft zusätzliche Kosten für die Anwender von Mehrweg-Einheitsflaschen.
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin DUH
0170 7686923, metz(at)duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer(at)duh.de
Roland Demleitner, Geschäftsführer des Verbandes Private Brauereien Deutschland
e.V.
0171 5311444, info(at)private-brauereien-deutschland.de
DUH-Pressestelle:
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Datum: 06.02.2020 - 09:39 Uhr
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