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Mehr als 670.000 pflegende Angehörige erhalten gesetzliche Rente

ID: 1790645


(ots) - Die Zahl der pflegenden Angehörigen, die eine Anhebung ihrer
gesetzlichen Rente aufgrund ihrer Pflegeleistungen erhalten, hat sich seit 2016
auf über 670.000 mehr als verdoppelt. Das geht aus aktuellen Versichertenzahlen
der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervor, die der Düsseldorfer "Rheinischen
Post" (Donnerstag) vorliegen. Demnach lag die Zahl der in der gesetzlichen
Rentenversicherung versicherten Pflegepersonen ohne Rentenbezug nach den
letztverfügbaren Daten Ende 2018 bei rund 673.000. Ende 2016 hatte sie dagegen
noch bei rund 302.000 gelegen. Seit Inkrafttreten der Reform der
Pflegeversicherung Anfang 2017 entspricht dies einem Anstieg von mehr als 120
Prozent. Entsprechend sind auch die Einnahmen der Rentenversicherung durch die
Beitragszahlungen der Pflegeversicherung im Vergleich zum Vorjahr deutlich
gestiegen. Lagen die Beitragseinnahmen für Pflegepersonen im Jahr 2016 noch bei
rund einer Milliarde Euro, so betrugen diese 2018 rund 2,2 Milliarden Euro. Die
Entwicklung mache deutlich, dass die Anfang 2017 in Kraft getretene Reform die
Alterssicherung der pflegenden Menschen tatsächlich verbessert, so die
Rentenversicherung "Es fließen nun für erheblich mehr Pflegende Beiträge in die
gesetzliche Rentenversicherung und verbessern damit deren Absicherung", sagte
ein DRV-Sprecher der Zeitung. Der weit überwiegende Teil der Pflegepersonen sei
weiblich, so die Rentenversicherung. So waren Ende 2018 rund 88 Prozent der
Pflegepersonen Frauen und lediglich rund zwölf Prozent Männer.

Kontext:

Von der Pflegekasse werden derzeit Rentenversicherungsbeiträge von bis zu 592
Euro im Monat für den Pflegenden gezahlt. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom
Grad der Pflegebedürftigkeit und davon, welche Leistungen vom Pflegebedürftigen
bezogen werden. Nach einem Jahr Pflege erhöht sich dadurch die monatliche Rente




um bis zu 31 Euro. Durch die Reform der Pflegeversicherung wurden 2017 aus den
drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Damit für die Pflege Beiträge zur
Rentenversicherung gezahlt werden, muss diese insgesamt mindestens zehn Stunden,
verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden. Auch muss die
Pflege in häuslicher Umgebung erfolgen und die Pflegeperson darf neben der
Pflege nicht mehr als 30 Stunden berufstätig sein. Die Voraussetzungen für die
Beitragszahlung zur Rentenversicherung prüft die Pflegekasse.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2627

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Datum: 05.02.2020 - 13:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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