Kommentar von Ekkehard Rüger zur Gerichtsentscheidung über die Wittenberger "Judensau"
(ots) - Es gibt Streitfälle, die lassen sich kaum mit den Kategorien
"Richtig" und "Falsch" bewerten, weil es für jede Sichtweise gute Argumente
gibt. Die Wittenberger "Judensau", ein Sandsteinrelief vom Ende des
13. Jahrhundert, muss vorerst nicht von der Fassade der Wittenberger
Stadtkirche entfernt werden. Die Schmähplastik an Martin Luthers Predigtstätte
sei zwar für sich eine Beleidigung, befand das Oberlandesgericht Naumburg. Aber
durch das Mahnmal und die Erklärtafel verliere die Darstellung ihren
beleidigenden Charakter.
In der Tat kann die beklagte Evangelische Stadtkirchengemeinde auf eine mehr als
30 Jahre währende Auseinandersetzung mit der quälenden Judenschmähung an
der Kirchenfassade verweisen. Andere Kirchen mit ähnlichen Darstellungen,
darunter auch der Kölner Dom, sind da zum Teil noch längst nicht so weit. Aber
so wie unter die Verantwortung vor der Geschichte insgesamt lässt sich auch im
Umgang mit den antijüdischen Plastiken kein Schlussstrich ziehen. Jede Zeit
bedarf neuer Antworten.
Und verlangt nicht gerade eine Gegenwart des immer unverschämter zu Tage
tretenden Antisemitismus nach klaren Zeichen? Nicht nur die aktuelle Klage eines
Mitglieds der jüdischen Gemeinde Berlin gegen die "Judensau" weist in diese
Richtung. Auch Felix Klein, Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung, hat
aus diesem Grund gefordert, das Relief zu entfernen und in einem Museum
unterzubringen.
Andererseits: Die deutsche Nachkriegsgeschichte ist voll von Menschen, die es
plötzlich alle nicht mehr gewesen sein wollten. In Wittenberg ist dagegen der
alte Antijudaismus des Christentums öffentlich "in Stein gemeißelt". Man kann
ihn nicht leugnen, sondern muss sich immer wieder neu in Wort und Tat von ihm
abgrenzen.
Falsch wäre in diesem schwierigen Abwägungsprozess vermutlich nur eines: ein
Ende der Debatte.
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Datum: 04.02.2020 - 18:26 Uhr
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