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Leistungsvergleich: Finanztip nimmt Krankenkassen unter die Lupe

ID: 1790184


(ots) - Zu Jahresbeginn stellen sich viele Krankenkassen traditionell neu
auf, sie verändern etwa das Leistungsspektrum oder die Höhe des Zusatzbeitrags.
Wer dann mit seiner Kasse unzufrieden ist, kann unproblematisch wechseln. Welche
Kassen derzeit ein besonders gutes Gesamtpakt bieten, hat jetzt der
gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip ermittelt. Die Experten haben
insgesamt 26 Leistungen von 17 bundesweit tätigen Krankenkassen untersucht.

Die allermeisten Leistungen von Krankenkassen sind gleich. Unterschiede gibt es
bei Zusatzleistungen, Service und Preis. "Einige Kassen bieten Reiseimpfungen an
oder bezahlen die professionelle Zahnreinigung", erklärt Julia Rieder,
Versicherungsredakteurin bei Finanztip. "Wem bestimmte Leistungen wichtig sind,
der kann durch die Wahl der richtigen Kasse schnell hundert Euro und mehr
sparen." Im aktuellen Finanztip-Vergleich boten die IKK Classic und die HEK das
beste Gesamtpaket an Zusatzleistungen unter 17 bundeweit tätigen Krankenkassen
mit einem breiten Leistungsspektrum.

IKK Classic und HEK im Finanztip-Vergleich vorn

Der Beitrag der IKK Classic liegt mit 15,6 Prozent leicht unter dem aktuellen
Durchschnitt aller Kassen. "Die IKK Classic war im Bereich Familie besonders
stark und zahlt ordentliche Zuschüsse zu Sportkursen, professioneller
Zahnreinigung oder einer sportmedizinischen Untersuchung", sagt Rieder. Die
Hanseatische Krankenkasse, kurz HEK, landete im Finanztip-Vergleich knapp hinter
der IKK Classic. Sie verlangt ebenfalls einen Beitrag von 15,6 Prozent.
"Besonders umfassende Leistungen bot die HEK bei Impfungen und
Krebsfrüherkennung sowie Vorsorgeuntersuchungen für Kinder."

Regionale Krankenkasse kann Alternative sein

Neben den bundesweiten Krankenkassen gibt es auch Anbieter, die nur regional
begrenzt aktiv sind, etwa die AOKs oder BKKs. "Wer gesetzlich versichert ist,




darf in jede Kasse eintreten, die in dem Bundesland aktiv ist, in dem derjenige
entweder wohnt oder arbeitet", erklärt Rieder. Unter diesen Krankenkassen kann
es durchaus Anbieter geben, die mit den Finanztip-Empfehlungen mithalten können.
"Es kann sich also lohnen, auch die Leistungen der jeweiligen Krankenkassen vor
Ort nochmals zu prüfen."

Krankenkassen dürfen niemanden ablehnen

Eine gesetzliche Krankenkasse darf niemanden ablehnen und der Wechsel ist
einfach: Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. "Wer seine
Kasse wechselt, muss aktuell mindestens 18 Monate bei dieser Kasse bleiben,
danach kann wieder gewechselt werden", erklärt Rieder. Ausnahme: Erhöht die
Kasse den Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Ab 2021
beträgt die Mindestdauer für Neukunden nur noch 12 Monate.

Weitere Informationen:

https://www.finanztip.de/gkv/

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Datum: 04.02.2020 - 11:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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