Vorsicht vor der Bürokratie / Kommentar von Isabell Jürgens zu Amtsärzte in Berlin
(ots) - Kurzform: Das außertarifliche Entgelt darf nur dann gewährt
werden, wenn für das zu besetzende Aufgabengebiet klinische Kompetenzen
unverzichtbar, ärztliche Untersuchungen oder medizinische Behandlungen
durchzuführen sind oder "der geordnete Gang der Verwaltung oder die Erfüllung
der dem Land Berlin obliegenden unabweisbaren Aufgaben andernfalls nicht mehr
gewährleistet werden" können. All dies müssen die Dienststellen prüfen und
schriftlich dokumentieren. Nach einer schnellen und unproblematischen Lösung für
den Personalmangel in den Gesundheitsämtern klingt das wahrlich nicht. Dabei
steht der öffentliche Dienst im harten Wettbewerb um die besten Fachkräfte.
Der vollständige Kommentar: Angesichts von rund 500 unbesetzten Vollzeitstellen
in den Berliner Gesundheitsämtern - rund 50 davon für Ärzte - ist die
überraschende Einigung, die Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) am Montag
präsentieren konnte, ein erster positiver Schritt. Rein rechtlich dürfen Berlins
Amtsärzte nun besser bezahlt werden. Zu den wichtigen Aufgaben der Berliner
Gesundheitsämter zählen die Einschulungsuntersuchungen, die Erfassung
meldepflichtiger Erkrankungen sowie die Hygieneüberwachung in Kliniken und
Praxen. Alles wichtige Aufgaben, für die sich mit der erzielten Einigung für die
Gewährung eines außertariflichen Entgeltes hoffentlich wieder mehr Bewerber
interessieren als in den vergangenen Jahren. Nun kommt es aber darauf an, dass
die Bezirke die Möglichkeit eines solchen "Sonderarbeitsvertrages" auch
problemlos ausschöpfen können. Anlass zur Skepsis besteht nämlich durchaus: "Der
Sonderarbeitsvertrag soll nur ausnahmsweise in besonderen Einzelfällen zur
Gewinnung und Bindung von Personal abgeschlossen werden dürfen", schreibt die
Senatsverwaltung. Und baut hohe bürokratische Hürden auf. So darf das
außertarifliche Entgelt nur dann gewährt werden, wenn für das zu besetzende
Aufgabengebiet klinische Kompetenzen unverzichtbar, ärztliche Untersuchungen
oder medizinische Behandlungen durchzuführen sind oder "der geordnete Gang der
Verwaltung oder die Erfüllung der dem Land Berlin obliegenden unabweisbaren
Aufgaben andernfalls nicht mehr gewährleistet werden" können. All dies müssen
die Dienststellen prüfen und schriftlich dokumentieren. Nach einer schnellen und
unproblematischen Lösung für den Personalmangel in den Gesundheitsämtern klingt
das wahrlich nicht. Dabei steht der öffentliche Dienst im harten Wettbewerb um
die besten Fachkräfte.
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Datum: 03.02.2020 - 21:26 Uhr
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