Karneval: Spezielle Fahrzeuggutachten für Umzüge sind Pflicht / TÜV Rheinland: Brauchtumsverordnung regelt Ausnahmen bei Volksfesten / Strenge Prüfkriterien für größtmögliche Sicherheit
(ots) - Für Karnevalsgesellschaften und -vereine sind Rosenmontagszüge ein
Höhepunkt der Karnevalssession. Damit ihre Themenwagen und Kutschen am bunten
Treiben auf den Straßen teilnehmen können, bedarf es einiger Genehmigungen. So
dürfen ausschließlich Fahrzeugkombinationen mit Gutachten, das unter anderem TÜV
Rheinland ausstellt, an den Umzügen teilnehmen. Sie sollen die größtmögliche
Verkehrssicherheit gewährleisten. Da aber beispielsweise der Personentransport
auf Anhängern grundsätzlich untersagt ist und die meist stark veränderten Wagen
und Fahrzeuge nicht für den Straßenverkehr zugelassen würden, wird nach
Brauchtumsverordnung geprüft. "In der Brauchtumsverordnung sind
Ausnahmeregelungen für Karneval und andere Volksfeste genau definiert. Die
Prüfkriterien sind streng, um diese Ausnahmen so sicher wie möglich zu
gestalten", erklärt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland.
Maximale Personenzahl pro Wagen wird bei Prüfung festgelegt
Zum einen müssen die Gespanne so geschützt werden, dass niemand unter die
Fahrzeuge geraten kann. Damit Personen nicht eingequetscht werden, darf der
Lenkeinschlag nicht mehr als 60 Grad betragen. Aufstiege zu den Wagen sollten
nach hinten ausgerichtet sein. Auf- und Einbauten, wie beispielsweise Tische und
Bänke, gehören mit dem Wagen fest verbunden. Rutschfeste Stehflächen,
Haltevorrichtungen sowie Brüstungen mit einer Mindesthöhe von einem Meter sind
ebenfalls verpflichtend - die maximale Personenanzahl eines Wagens wird bei den
Prüfungen festgelegt. Zudem werden neben der Kippsicherheit auch Bremsanlagen,
Achsen und Beleuchtung untersucht. Anforderungen, die auch für Kutschen gelten,
die außerdem über einen Wagenpass verfügen müssen, der die Teilnahme am
Straßenverkehr gestattet.
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Datum: 30.01.2020 - 10:00 Uhr
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