Brexit: Was sich für Reisende im Krankheitsfall ändert / Auch während des Übergangszeitraums sollten sich gesetzlich Versicherte nicht auf die europäische Gesundheitskarte verlassen
(ots) - Nicht nur auf Wirtschaft und Politik hat der Brexit große
Auswirkungen. Auch Reisende sollten sich zukünftig umfangreicher auf ihren
Aufenthalt im Vereinigten Königreich vorbereiten. Ab dem 01.02.2020 kann es in
vielen Fällen sein, dass die europäische Gesundheitskarte (EHIC), die gesetzlich
Krankenversicherte auf der Rückseite ihrer Versicherungskarte finden, dort nicht
mehr akzeptiert wird. Michael Zaubzer von der Auslandsberatung der SBK
Siemens-Betriebskrankenkasse erklärt, welche Möglichkeiten Reisende nun haben.
Wurden gesetzlich Versicherte aus Deutschland während eines Aufenthalts auf der
Insel krank, konnten sie sich bisher unter Vorlage ihrer Gesundheitskarte bei
britischen Ärzten ohne Mehrkosten behandeln lassen. Mit dem Brexit werden viele
Ärzte die Karte aber vermutlich nicht mehr akzeptieren: Nach dem Austritt des
Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 31.01.2020 müssen Reisende
bei einer Behandlung durch den britischen National Health Service (NHS)
voraussichtlich vermehrt in Vorkasse gehen. Bis Ende des Übergangszeitraums am
31.12.2020 erstatten Krankenkassen Versicherten aber noch maximal die Kosten,
die für die gleiche Behandlung in Deutschland angefallen wären, abzüglich der
gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile. Dies gilt ausschließlich für Ärztinnen
und Ärzte des NHS, nicht für Privatpraxen. Ab 2021, nach Ablauf des
Übergangszeitraums, könnte auch eine Kostenerstattung für NHS-Behandlungen nicht
mehr möglich sein. "Ich empfehle daher jedem, der nach Großbritannien reist,
eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen - auch bereits während des
Übergangszeitraums." Wie es nach Ende des Übergangszeitraums ab 2021 aussieht,
steht aktuell noch nicht fest. Die Regelungen im Gesundheitsbereich sind
Bestandteil der Verhandlungen zwischen EU und Großbritannien, die nun beginnen.
Eine Auslandskrankenversicherung könnte ab kommendem Jahr die einzige
Möglichkeit sein, um nicht selbst für die Behandlungskosten aufkommen zu müssen.
Für längere Aufenthalte gelten andere Regeln
"Für Studierende, Praktikanten oder Arbeitnehmer, die länger als acht Wochen in
England, Schottland, Wales oder Nordirland sein werden, reicht eine reguläre
Auslandskrankenversicherung jedoch nicht, da diese in der Regel keine längeren
Aufenthalte abdeckt", erklärt Zaubzer. Diese Personen benötigen eine
Langzeit-Reisekrankenversicherung. "Das war aber auch bisher bereits der Fall.
Bei einem Aufenthalt über die Länge eines Urlaubs hinaus war schon vor dem
Brexit eine zusätzliche Versicherung notwendig." Einen Auslandskrankenschein,
wie er für einige Länder existiert, gibt es für Großbritannien nicht.
Über die SBK:
Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse ist die größte Betriebskrankenkasse
Deutschlands und gehört zu den 20 größten gesetzlichen Krankenkassen. Als
geöffnete, bundesweit tätige Krankenkasse versichert sie mehr als 1 Million
Menschen und betreut über 100.000 Firmenkunden in Deutschland - mit mehr als
1.500 Mitarbeitern in 94 Geschäftsstellen. Seit über 100 Jahren setzt sich die
SBK persönlich und engagiert für die Interessen der Versicherten ein. Sie
positioniert sich als Vorreiter für einen echten Qualitätswettbewerb in der
Gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung dafür ist aus Sicht der SBK mehr
Transparenz für die Versicherten - über relevante Finanzkennzahlen, aber auch
über Leistungsbereitschaft, Beratung und Dienstleistungsqualität von
Krankenkassen. Im Sinne des Kunden vereint die SBK darüber hinaus das Beste aus
persönlicher und digitaler Welt und treibt die Digitalisierung im
Gesundheitswesen aktiv voran.
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Datum: 29.01.2020 - 16:01 Uhr
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