Wohn-Riester-Zulagen schon jetzt beantragen/ Frühzeitig Zinsgutschriften auf dem Wohnförderkonto sichern
(ots) - Der Zulagenantrag für die Wohn-Riester-Förderung 2020 sollte
bereits Anfang des Jahres und nicht erst am Jahresende gestellt werden, so die
Empfehlung der LBS Ost. Je früher der Antrag vorliegt, umso früher wird die
Zulage dem Konto gutgeschrieben und damit auch verzinst. Eine frühere
Beantragung lohnt sich also grundsätzlich. Für neu abgeschlossene
Wohn-Riester-Verträge muss der Vordruck bis zum Ablauf des zweiten
Kalenderjahres beim Anbieter eingereicht werden.
Eine vierköpfige Familie kann jährlich Riester-Zulagen bis zu 950 Euro erhalten.
Um den vollen Zulagenanspruch geltend zu machen, sollten die jährlichen
Sparleistungen je Vertrag insgesamt vier Prozent des Bruttojahreseinkommens,
maximal 2.100 EUR, abzüglich der staatlichen Zulagen betragen. Änderungen können
sich auf den Zulagenanspruch auswirken und sollten unverzüglich mitgeteilt
werden. Die Höhe der Förderung wird durch Gehaltserhöhungen, Arbeitslosigkeit,
die Änderung des Familienstandes oder auch die Geburt eines Kindes beeinflusst.
Hier sollten Sparer zügig die monatliche Sparleistung korrigieren, um den vollen
Anspruch zu erhalten.
Die Zulage muss jährlich neu beantragt werden. Sparer sollten darum den
praktischen Dauerzulagenantrag nutzen. So übernimmt der Anbieter die jährliche
Beantragung der staatlichen Zulagen und der Riester-Sparer kann dies nicht
vergessen.
LBS-Tipp: Riester-Sparer sind trotz Dauerzulagenauftrag für die regelmäßige
Überprüfung der persönlichen Daten verantwortlich. Nicht alle Anbieter fragen
automatisch bei ihren Kunden Veränderungen ab. Fehlen zum Beispiel Einzahlungen,
werden die Zulagen anteilig gekürzt.
Pressekontakt:
Ariane Greiner
Tel.: 0331 969 21 54
Mail: ariane.greiner(at)lbs-ost.de
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Datum: 29.01.2020 - 11:35 Uhr
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