Genehmigung von Windenergieanlagen in Butzbach/Hessen ist rechtswidrig und wurde aufgehoben!
Großer Erfolg für den europäischen Natur- und Artenschutz!
(LifePR) - lifePR) - Die vom Regierungspräsidium Gießen am 12.10.2018 erteilte Genehmigung für drei Windenergieanlagen im Butzbacher Stadtwald ist rechtswidrig. Der Genehmigungsbescheid wurde nach dem Erörterungstermin am 22.01.2020 vom Verwaltungsgericht am 28.01.2020 aufgehoben. Der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatte gegen das Land Hessen vor allem deshalb geklagt, weil nach seiner Ansicht die Genehmigung gegen europäisches Recht verstößt. So wurden Ausnahmen vom Tötungsverbot beim Wespen- und Mäusebussard zugelassen, die mit der europäischen Vogelschutzrichtlinie nicht zu vereinbaren sind.
?Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für den europäischen Natur- und Artenschutz und in Deutschland?, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI). Der Umweltverband wurde erfolgreich durch die Kanzlei Habor, Göttingen, vertreten.
Mehr Informationen folgen, sobald die Urteilsbegründung vorliegt.
Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) ist ein unabhängiger und gemeinnütziger Naturschutzverein, der sich im Sinne einer originären und ursprünglichen Naturschutzarbeit für den Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen einsetzt.
Unsere Arbeit wird bundesweit von mehr als 50 Länder- und Fachbeiräten ehrenamtlich unterstützt. Wir finanzieren uns ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen und Stiftungen, die unsere Ziele unterstützen.
Wir freuen uns über weitere Mitglieder und Förderer, die unsere Arbeit unterstützen möchten und denen es wie uns eine Herzensangelegenheit ist, sich für den Natur- und Artenschutz einzusetzen.
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Datum: 28.01.2020 - 17:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1788490
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sen
Kategorie:
Energie & Umwelt
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