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Wissenschaftliche Kommission lehnt Einheits-Gebührenordnung für Ärzte ab

ID: 1788485


(ots) - Zum heute vorgelegten Bericht der Wissenschaftlichen Kommission
für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) erklärt Florian Reuther, Direktor des
Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV):

"Es ist eine gute Nachricht für das duale deutsche Gesundheitssystem, dass die
Wissenschaftler keine gemeinsame Honorarordnung mit einheitlichen Preisen
empfehlen. Denn angesichts der bestehenden Versicherungssysteme mit ihren sehr
unterschiedlich gestalteten Vergütungsregeln würde sich durch eine erzwungene
Zusammenlegung in der medizinischen Versorgung nichts zum Besseren, aber vieles
zum Schlechteren verändern.

Nun gilt es, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel auch konkret umzusetzen,
wonach sowohl die ambulante Honorarordnung in der GKV (EBM) als auch die
Gebührenordnung der PKV (GOÄ) reformiert werden müssen. Zur Modernisierung der
GOÄ liegt bereits ein umfassendes Konzept vor. Der gemeinsam von Ärzteschaft,
PKV und Beihilfe entwickelte Vorschlag umfasst den neuesten Stand der Medizin,
garantiert eine rasche Integration zukünftiger medizinischer Innovationen und
stärkt die "sprechende Medizin", also die persönliche Zuwendung der Ärzte zu
ihren Patienten. Im Interesse der Patienten und der Ärzte sollte der Gesetzgeber
auf dieser guten Basis nun schnellstmöglich die Reform der GOÄ auf den Weg
bringen.

Der Vorschlag der KOMV für eine ''partielle Harmonisierung'' der ärztlichen
''Leistungslegendierung'' ist offenkundig der Versuch eines Kompromisses nach
kontroversen wissenschaftlichen Debatten in der Kommission. Dieses
modelltheoretische Ergebnis eignet sich allerdings nicht für eine konkrete
Umsetzung in die technische, juristische und medizinische Praxis der ärztlichen
Vergütung. Es würde die Versorgung in Deutschland nicht verbessern."

Pressekontakt:

Stefan Reker
- Geschäftsführer -




Leiter des Bereiches Kommunikation
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Unter den Linden 21
10117 Berlin
Telefon 030 / 20 45 89 - 44
Telefax 030 / 20 45 89 - 33
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Datum: 28.01.2020 - 17:11 Uhr
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