Eine sehr große Aufgabe - Kommentar von Philipp Siebert
(ots) - In Berlin soll es nun einen Polizeibeauftragten geben. Er soll
sich auch um die Belange der Polizisten kümmern - aber sein Auftrag ist viel
weiter gefasst. Das macht auch der zweite Teil seines Namens deutlich: Er ist
nämlich auch ein Bürgerbeauftragter. Und genau da liegt das Problem.
Denn die ab 2021 agierende neue Behörde soll 20 Mitarbeiter umfassen.
Gleichzeitig soll sie sich aber eigentlich um alles kümmern: Probleme der Bürger
mit der Polizei, mit dem Sozialamt, dem Finanzamt, der Schulverwaltung und, und,
und.
Das mag gut gemeint sein, ist aber in dieser umfassenden Form möglicherweise
viel zu viel. Denn nun müssen sich die Mitarbeiter des Polizei- und
Bürgerbeauftragten um vermeintlich falsche Knöllchen genauso kümmern wie um
Ärger mit der Steuererklärung.
Das Vermitteln zwischen Behörden und Bürger kann Konflikte entschärfen. Und zwar
schon auf einer Stufe, die nicht am Ende vor den Gerichten landen muss. Im
Prinzip das richtige Signal, dass SPD, Grüne und Linke hier senden. Es ist aber
nur sinnvoll, wenn der oder die Beauftragte wirklich unabhängig und sein
Tätigkeitsfeld nicht allumfassend ist.
Pressekontakt:
BERLINER MORGENPOST
Telefon: 030/887277 - 878
bmcvd(at)morgenpost.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/53614/4504011
OTS: BERLINER MORGENPOST
Original-Content von: BERLINER MORGENPOST, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 27.01.2020 - 19:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1788128
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 94 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Eine sehr große Aufgabe - Kommentar von Philipp Siebert
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BERLINER MORGENPOST (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).