DDV fordert Abbau von Innovationshindernissen undüberflüssiger Bürokratie in der DS-GVO
(ots) - Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) soll
gleichzeitig Datenschutzrechte stärken und die Wirtschaft fördern. Fast zwei
Jahre nach deren Wirksamwerden ist klar, dass sie dauerhaft hohe zusätzliche
Kosten verursacht und Innovation bremst. Der DDV regt deshalb in neun Bereichen
eine Evaluierung an, um die ursprünglichen Ziele der DS-GVO besser zu erreichen.
Dazu sagt DDV-Präsident Patrick Tapp: "Einheitliche europäische
Datenschutzregelungen sind ein wichtiges Ziel. Deshalb unterstützt der DDV die
DS-GVO. Ein wirksamer Schutz der Privatsphäre würde sich aber auch mit weniger
Bürokratie erreichen lassen. Innovationen dürfen nicht an formaler Regulierung
scheitern. Die Evaluierung der DS-GVO sollte deshalb genutzt werden, um
Maßnahmen zur Verbesserung der DS-GVO zu entwickeln und Fehler bei der geplanten
ePrivacy-Verordnung zu vermeiden."
Die Europäische Kommission wollte mit der DS-GVO Einsparungen beim
Verwaltungsaufwand von 2,3 Milliarden Euro erreichen und das Potential der
digitalen Wirtschaft eröffnen. Diese Ziele hat die DS-GVO nicht erreicht. Der
DDV fordert die Europäische Kommission auf, im Rahmen der Evaluierung Maßnahmen
vorzuschlagen, mit denen die ursprünglichen Ziele der DS-GVO noch erreicht
werden können. Der DDV hat deshalb Vorschläge erarbeitet, um Bürokratie
abzubauen und Innovationen zu ermöglichen. Die Details der Vorschläge sind in
einem DDV-Positionspapier zur "DS-GVO Evaluierung 2020" vom 27. Januar 2020
zusammen gefasst. Darin fordert der DDV u. a. den Widerspruch gegen die
Verarbeitung personenbezogener Daten für Marketingzwecke praktikabel zu
gestalten, die Informationspflichten zu vereinfachen und die
Auftragsverarbeitung flexibler zu regeln.
Zum Positionspapier des DDV: https://bit.ly/2vrnRlJ
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Datum: 27.01.2020 - 11:34 Uhr
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