Flugzeuge mit Corona-Verdachtsfällen werden zu fünf Flughäfen umgeleitet
(ots) - Der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV, Ralph
Beisel, hat angesichts des sich weiter ausbreitenden Corona-Virus auf die
Notfallpläne deutscher Flughäfen verwiesen. "Die Internationalen
Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sehen für
Deutschland fünf Flughäfen vor, die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit so
genannte Kernkapazitäten vorhalten müssen", sagte Beisel der Düsseldorfer
"Rheinischen Post" (Montag). Im Falle der Ankunft eines Passagierflugzeuges, das
einen Verdachtsfall an Bord habe, würde die betreffende Maschine zu einem dieser
Flughäfen umgeleitet. "In Deutschland zählen dazu Hamburg, Düsseldorf,
Frankfurt, München und Berlin", sagte Beisel. Grundsätzlich seien die
Gesundheitsbehörden der jeweiligen Bundesländer zuständig für die Umsetzung der
Maßnahmen. "Notfallpläne für den Umgang mit gefährlichen Infektionen auf
deutschen Flughäfen existieren seit Jahren und haben sich in der Vergangenheit
bewährt, so etwa 2003 bei SARS, 2006 bei einem Fall von Lassafieber oder 2009 im
Zuge der Ausbreitung der Schweinegrippe", sagte Beisel. "Grundlage für die
kontinuierliche Weiterentwicklung dieser Notfallpläne sind Erkenntnisse und
Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation."
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/30621/4502744
OTS: Rheinische Post
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 26.01.2020 - 14:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1787804
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 100 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Flugzeuge mit Corona-Verdachtsfällen werden zu fünf Flughäfen umgeleitet
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).