Deutsche Umwelthilfe und NRW-Landesregierung schließen gerichtlichen Vergleich für die Saubere Luft und die Verkehrswende in Dortmund
(ots) - DUH und NRW schließen unter Vorsitz des Oberverwaltungsgerichts
NRW einen rechtsverbindlichen Vergleich für die Durchsetzung der Sauberen Luft
in Dortmund - Einhaltung des Grenzwerts für das Dieselabgasgift NO2 wird durch
ein umfassendes Maßnahmenpaket mit deutlicher Verminderung des Pkw-Verkehrs und
Ausbau von ÖPNV und Fahrrad sichergestellt - Erhebliche und überprüfbare
Verkehrsverringerung auf den betroffenen Straßen mit Lkw-Fahrverbot, Umweltspur
und Pförtnerampeln
Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen
für die Saubere Luft in Dortmund haben die DUH, das beklagte Land und die Stadt
Dortmund unter Vermittlung des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW in
Anwesenheit der Umweltministerin des Landes NRW Ursula Heinen Esser, des
Oberbürgermeisters von Dortmund Ullrich Sierau und des Bundesgeschäftsführers
der DUH, Jürgen Resch, einen Vergleich geschlossen. Mit dem ausgehandelten
Maßnahmenkatalog verpflichten sich das Land NRW und die Stadt Dortmund, den
Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 im
Jahresmittel erstmals in diesem Jahr einzuhalten. Alle drei Seiten haben dem
Vergleich innerhalb der am heutigen Tag ablaufenden Frist zugestimmt. Die
internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt diese Klage für
Saubere Luft der DUH.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Seit zehn Jahren
überschreitet Dortmund den Grenzwert für das gesundheitsschädliche Dieselabgas
Stickstoffdioxid. Es ist uns in intensiven und konstruktiv verlaufenden
Verhandlungen gelungen, ein Maßnahmenpaket rechtsverbindlich zu vereinbaren, das
neben konkreten Maßnahmen zur Verkehrswende auch konkrete, kurzfristig wirksame
Maßnahmen enthält, wie die Nachrüstung aller noch schmutzigen und nachrüstbaren
Busse und Kommunalfahrzeuge. Zentral ist die erstmals verbindlich vereinbarte
und durch automatisierte Zählungen kontrollierte Verringerung des motorisierten
Verkehrs auf den besonders belasteten Straßenabschnitten um mindestens 20
Prozent."
Die DUH vertraut dabei nicht allein auf die vom Landesumweltamt als ausreichend
bewertete Wirkung der Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwerts für das
Dieselabgasgift NO2. Sollte die Belastung durch die vereinbarten Maßnahmenpakete
nicht wie vereinbart zurückgehen oder die Maßnahmen nicht korrekt umgesetzt
werden, wird eine Schiedsstelle über kurzfristig wirksame Maßnahmen wie
zusätzliche Fahrverbote entscheiden.
"Der vorliegende Vergleich ändert diesen gesetzeswidrigen Zustand und sorgt für
Saubere Luft in Dortmund. Wir freuen uns, mit unserer Klage die notwendige
Verkehrswende in Dortmund hin zu weniger Pkw und mehr Bus, Bahn und Fahrrad
beschleunigt und verbindlich festgeschrieben zu haben. Mit den konkreten
Maßnahmen haben sich Stadt und Land verpflichtet, die Saubere Luft im gesamten
Stadtgebiet und damit auch an der Brackeler Straße, dem Rheinlanddamm und der
Ruhrallee sicherzustellen", so Resch weiter.
Die NRW-Landesregierung muss demnach den Luftreinhalteplan für die Stadt
Dortmund um ein umfassendes Maßnahmenpaket ergänzen. Weitere Maßnahmen der
Vereinbarung sind unter anderem die Förderung des ÖPNV durch die Nachrüstung
aller verbliebener schmutzigen, nachrüstbaren Busse, die Neuanschaffung weiterer
Busse, der Einsatz für deutliche Vergünstigungen für ÖPNV-Tickets (365-Euro
Ticket) und die Einführung von E-Taxis. Auch wenn nach Ansicht der DUH die
Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs wie auch in Essen bei weitem nicht
ausreichen: Immerhin konnten erste weitere Schritte zur Stärkung des Radverkehrs
durch finanzielle und personelle Aufstockung sowie den Bau von Radschnellwegen
und Fahrradstraßen mit in das verbindliche Maßnahmenpaket aufgenommen werden.
Der Vergleich beinhaltet zudem und ganz zentral konkrete Maßnahmen zur
Verkehrsmengenreduzierung in den hochbelasteten Bereichen des Rheinlanddamms,
der Brackeler Straße und der Ruhrallee. Auf dem Rheinlanddamm wurde ein
Durchfahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen beschlossen, das zu 20 Prozent weniger
Lkw-Verkehr führen soll. Zusätzlich wird dort Tempo 40 mit entsprechender
Geschwindigkeitsüberwachung eingeführt. Auf der Brackeler Straße und der
Ruhrallee werden Maßnahmen umgesetzt, die die gesamte Verkehrsmenge um 20 bzw.
21 Prozent reduzieren sollen. An der Brackeler Straße soll eine kurzfristig
einzurichtende Umweltspur sowie eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30
die Menge an Pkw weiter senken. Auf der Ruhrallee soll durch Tempo 30 und eine
umweltsensitive Ampelsteuerung das Verkehrsaufkommen ebenfalls um 21 Prozent
verbindlich reduziert werden.
Die DUH hat Wert daraufgelegt, dass die Verkehrsmengenreduzierungen auch
kurzfristig tatsächlich realisiert und diese Reduzierung "in Echtzeit"
kontrolliert wird. Daher werden sowohl in der Brackeler Straße als auch in der
Ruhrallee automatische Verkehrszähleinrichtungen geschaffen bzw. bis zu deren
Einrichtung Verkehrszählungen durchgeführt, deren Ergebnisse die DUH monatlich
erhält. Die Sicherstellung der Verkehrsmengenreduzierung um mindestens 18
Prozent wird durch eine entsprechende Nachsteuerung der Ampelschaltungen in den
beiden Straßen gewährleistet. Da der Vergleich vollstreckungsfähig ist, wird die
DUH die monatlichen Verkehrszählungen und parallel die NO2-Belastungswerte
auswerten und reagieren, wenn die Effekte nicht vorhanden sind. Es ist
gutachterlich untersucht worden, dass die Verlagerungseffekte, die dadurch
eintreten, nicht an anderen Stellen in der Stadt zu Grenzwertüberschreitungen
führen.
Dazu Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: "Ähnlich wie in Essen
ist für Dortmund ein guter Vergleich gelungen, der allen Seiten
Handlungssicherheit gibt. Dadurch ist jetzt juristisch festgelegt, wie endlich
wieder rechtmäßige Zustände hergestellt werden."
Auf Drängen der DUH ist in den Vergleich ebenfalls eine Regelung zur
schrittweisen Ausdehnung der Parkverbotszonen in der Dortmunder City aufgenommen
worden. Sie dient dazu, nur noch Bewohnern das kostengünstige Parken zu
erlauben. Die Stadt Dortmund hat sich verpflichtet, die Parkverbotszonen
jährlich um drei Zonen auszudehnen. Davon darf nur aus sachlichen Gründen
abgesehen werden, etwa, wenn innerhalb der Zonen kaum andere Fahrzeuge als die
von Bewohnern parken. Aus rein politischen Gründen darf von diesem Konzept nicht
abgewichen werden. Insgesamt werden damit bis zu 21 Bewohnerparkzonen
ausgewiesen.
Weiterhin werden an 20 Messpunkten die Messwerte erhoben und ausgewertet. Die
DUH hat zudem das Recht, weitere Messungen an Straßenabschnitten einzufordern,
an denen sie Hinweise hat, dass die Grenzwerte für NO2 überschritten werden.
Alle Maßnahmen werden in einen neuen Luftreinhalteplan der Stadt Dortmund
aufgenommen und erhalten somit Rechtsgültigkeit. Der Luftreinhalteplan muss
neben dem Maßnahmenpaket auch entsprechende Prognosen enthalten. Damit ist eine
unverzügliche Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2021, sollte der NO2-Grenzwert
nicht eingehalten werden, garantiert.
Alle drei Parteien des Vergleichs, das Land NRW, die Stadt Dortmund und die DUH,
fordern zudem in der Präambel des richterlichen Vergleichs die Autokonzerne zu
einer beschleunigten Hardware-Nachrüstung der schmutzigen
Diesel-Bestandsfahrzeuge auf.
Links:
Zu den Anlagen des Vergleichs: http://l.duh.de/p200122
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger(at)geulen.com
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 22.01.2020 - 12:18 Uhr
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