Vorsicht Glatteis! - Was Autofahrerinnen und Autofahrer jetzt wissen müssen
(ots) - Durch die frostigen Temperaturen sind Autofahrerinnen und
Autofahrer momentan besonderen Witterungsbedingungen ausgesetzt: In der kalten
Jahreszeit kommt es oft zur Bildung von Glatteis. Der ACE, Deutschlands
zweitgrößter Autoclub, informiert über die richtige Verhaltensweise bei
Glatteis.
Wann mit Glatteis zu rechnen ist
Bereits ab Oktober müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer auf Glatteis
einstellen. Gefahren und Unfälle drohen vor allem bei plötzlichem Wetterwechsel,
wenn bei steigenden Außentemperaturen Regen auf die noch gefrorene Fahrbahn
fällt. Besonders gefährlich ist Regen aufgrund der schnell sinkenden
Temperaturen in den Abendstunden.
In Deutschland gilt die sogenannte "situative Winterreifenpflicht". Das heißt:
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch etc. darf nur gefahren werden, wenn die
Reifen eine M+S-Kennzeichnung tragen. Noch besser ist, wenn sich das neue
Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, auf dem Reifen befindet.
Winterreifen ohne Bergpiktogramm haben bis zum 30.09.2024 Bestandschutz. Die
Faustregel von "Oktober bis Ostern", dient als Orientierungshilfe.
Richtige Verhaltensweise bei Glatteis
Die wichtigste Regel bei Glatteis lautet: Geschwindigkeit anpassen und Abstand
zum Vordermann halten. Zudem sind abrupte Lenkbewegungen zu vermeiden.
Fahrassistenzsysteme wie ESP oder ABS sind bei spiegelglatter Fahrbahn
wirkungslos. Deshalb erhöht dosiertes Bremsen die Sicherheit erheblich. Tritt
Glatteis überraschend auf, so empfiehlt der ACE eine kurze Pause einzulegen, um
sich auf die veränderten Witterungsbedingungen einzustellen.
Haftung bei Unfällen
Nicht immer liegt die Schuld an einem Unfall bei dem Autofahrenden. Nach Angaben
des ACE-Verkehrsrechtsexperten Hannes Krämer kann ein Verkehrsrichter
beispielsweise nicht einfach davon ausgehen, dass ein Kraftfahrer fahrlässig mit
unangepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen ist, etwa weil dieser beim
Überholen ins Schleudern geriet. Wer jedoch einen Unfall nicht selbst auslöst,
sondern zum Beispiel in ein vor ihm ins Schleudern geratenes Fahrzeug
hineinfährt, muss sich wegen anzulastender Teilschuld wenigstens an der
Schadensregulierung mit beteiligen.
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Datum: 22.01.2020 - 11:53 Uhr
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