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Ahnden / Kommentar von Thomas Ehlke zum revidierten Künast-Urteil

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(ots) - Dass das Landgericht Berlin sein Urteil vom September zu den
Beschimpfungen gegen Renate Künast kassiert hat, ist in der Sache nur zu
begrüßen. Wenn jemand öffentlich als "Stück Scheiße" und "Drecks Fotze"
bezeichnet wird, dann muss man nicht Jura studiert haben, um zu dem Schluss zu
kommen, dass das Beleidigungen sind. Handfeste obendrein. Deshalb drängt sich
die Frage auf, warum das Gericht die Kommentare zum Künast-Post nicht schon im
September "im Lichte höchstrichterlicher und verfassungsrechtlicher
Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit" geprüft hat, wie nun geschehen. Das hätte
man durchaus erwarten dürfen. Der "Abhilfebeschluss" schafft nun Raum für
Spekulationen darüber, ob die Korrektur durch den enormen Druck der öffentlichen
Diskussion beeinflusst worden ist, den die ursprüngliche Entscheidung ausgelöst
hat. Das ist fatal. Denn die Unabhängigkeit der Gerichte und der Rechtsprechung
ist eine Säule des demokratischen Staates. Daran darf auch nicht der leiseste
Zweifel aufkommen. Gleichwohl wirft der Fall Künast auch ein bezeichnendes Licht
auf die zunehmende Verrohung der Gesellschaft. Argumente werden durch Aggression
ersetzt - oder damit beantwortet. Vor allem im Netz. Als Durchlauferhitzer
wirken dabei die sogenannten "sozialen Netzwerke". Was hier tagtäglich zu lesen
ist, ist alles andere als sozial. Längst scheint den Betreibern die Kontrolle
darüber entglitten zu sein. Deshalb ist es unverzichtbar, hier erkannte
Beleidigungen und andere Gesetzesverstöße konsequent zu ahnden. Hass darf keinen
Platz in unserer Gesellschaft haben.

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Datum: 21.01.2020 - 19:17 Uhr
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