Tierquälerische "Anbindehaltung" darf kein UNESCO-Weltkulturerbe werden
(ots) - Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen
plant, die dortige Kulturlandschaft als UNESCO-Weltkulturerbe schützen zu lassen
[1]. In diesem Zuge soll ausdrücklich auch die "Anbindehaltung" von Rindern als
schützenswertes Kulturgut eingestuft werden. Animal Rights Watch (ARIWA) sieht
darin einen Versuch, den Titel "Weltkulturerbe" für die Legitimierung
überkommener Tierquälerei zu missbrauchen.
Garmisch-Partenkirchen, 21.01.2020: Bundesweit leben etwa 1 Million Kühe in der
sogenannten "Anbindehaltung". Jede vierte Kuh in der Milchindustrie ist davon
betroffen, die meisten davon in kleineren Betrieben - auch mit Bio-Siegel. In
Garmisch-Partenkirchen werden sogar mehr als 50 Prozent aller Kühe in der
Milchindustrie "angebunden" [2] .
Die betroffenen Tiere sind mit einer kurzen Kette, einem Strick oder
Eisengestänge am Hals fixiert. Der verbleibende Bewegungsspielraum reicht gerade
einmal dafür aus, dass sich die Kühe hinlegen und wieder aufstehen können.
Monatelang stehen sie so praktisch bewegungslos auf einer Stelle ohne die
geringste Abwechslung. Diese Bewegungslosigkeit macht nicht nur ein natürliches
Bewegungs- und Sozialverhalten der Tiere unmöglich, sie werden zudem
krankheitsanfällig und verwahrlosen sehr oft auch äußerlich.
"Die sogenannte ''Anbindehaltung'' widerspricht eindeutig dem Tierschutzgesetz,
sie ist unsägliche Tierquälerei und keine kulturelle Errungenschaft, die
geschützt werden sollte", betont Sandra Franz, Pressesprecherin von ARIWA. "Eine
Auszeichnung als Weltkulturerbe würde diese Tierquälerei in ein positives Licht
rücken und damit künftige Verbotspläne des Gesetzgebers erschweren." Erst im
Dezember 2019 hat das Verwaltungsgericht Münster eine ganzjährige
"Anbindehaltung" als tierschutzwidrig eingestuft und damit die Einschätzung des
Bundesrates aus dem Jahr 2016 bestätigt [3]. "Ganz im Sinne der Milchlobby
versucht die Weltkulturerbe-Bewerbung aus Garmisch-Partenkirchen nun", so Sandra
Franz, "zulasten der Tiere das Ende der ''Anbindehaltung'' möglichst lange
hinauszuzögern."
[1]
(https:/
/www.lra-gap.de/media/files/termine/SOUV.pdf''>e/media/files/termine/SOUV.pdf''>https://www.lra-gap.de/media/files/termine/SOUV.
pdf)https://www.lra-gap.de/media/files/termine/SOUV.pdf
[2]
(http://ots.de/lU8XE0''>href=''http://ots.de/lU8XE0''>http://ots.de/lU8XE0)http://ots.de/lU8XE0
[3] http://ots.de/HzQlld
Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse an kostenlosem Video-Material von
Rindern in "Anbindehaltung".
Pressekontakt:
Pressekontakt: Sandra Franz, Tel.: 01577-6633353, E-Mail:
presse(at)ariwa.org
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/127463/4497967
OTS: Animal Rights Watch e.V.
Original-Content von: Animal Rights Watch e.V., übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 21.01.2020 - 11:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1786597
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Garmisch-Partenkirchen / Berlin
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 95 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Tierquälerische "Anbindehaltung" darf kein UNESCO-Weltkulturerbe werden
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Animal Rights Watch e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).