Patienten sollen Apotheke auch in Zukunft frei wählen dürfen - Makelverbot dringend notwendig
(ots) - Die Patienten sollen auch in Zukunft ihre Apotheke
frei wählen können - ohne Zuweisung durch Ärzte, Krankenkassen oder andere
interessierte Kreise. Deshalb ist ein "Makelverbot" für elektronische
Verordnungen dringend notwendig. Das forderte Thomas Benkert, Vizepräsident der
Bundesapothekerkammer, gestern bei der Eröffnung des internationalen
Fortbildungskongresses pharmacon. "Die freie Apothekenwahl ist für die Patienten
ein hohes Gut. So können sie die Apotheke ihres Vertrauens aufsuchen und dort
ihre Rezepte einlösen. Daher dürfen Apotheker mit Ärzten keine Absprachen
treffen, aufgrund derer ärztliche Verschreibungen zugewiesen werden. Das ist gut
so und muss auch so bleiben."
Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) soll dieser Grundsatz mit
Blick auf die Einführung des elektronischen Rezepts zukunftsfest gemacht werden.
Benkert: "Es wäre fatal, wenn elektronische Verordnungen - mangels
entsprechender Regelungen - Wege nähmen, die dem Primat wirtschaftlicher
Partikularinteressen folgen. Wir sehen hier dringenden Handlungsbedarf durch die
Bundesregierung und Politik. Das im VOASG vorgesehene Zuweisungsverbot auch für
elektronische Verschreibungen muss daher nicht nur möglichst schnell gesetzlich
verankert werden. Es muss zudem aufgrund rechtstatsächlicher Entwicklungen
erweitert werden. Schon heute versuchen interessierte Kreise, an der
Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken wirtschaftlich zu profitieren
- ohne die Interessen der Patienten zu berücksichtigen. Unzulässige
Geschäftsmodelle werden mit dem elektronischen Rezept noch schwieriger
aufzudecken sein, da dessen Weg auf der Datenautobahn kaum verfolgbar ist. Wir
fordern daher auch, dass der Adressatenkreis, an den sich das Zuweisungsverbot
richtet, erweitert wird und sich nicht nur auf Ärzte und Apotheker bezieht. Das
''Makeln'' von Verschreibungen durch Dritte muss verboten werden. Wenn sich das
VOASG weiter verzögert, muss die Bundesregierung zeitnah die entsprechenden
Regelungen an anderer Stelle treffen. Das Digitale Versorgungsgesetz II wäre
dafür der richtige Ort."
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Datum: 20.01.2020 - 10:34 Uhr
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