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"Notfallpatienten müssen von Notfallmedizinern versorgt werden" / DGAI-Präsident kritisiert Referentenentwurf zum neuen Notfallversorgungsgesetz - "Zu wenig auf Erfahrungen zurückgegriffen"

ID: 1786130


(ots) - Die "Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und
Intensivmedizin" (DGAI) begrüßt den Reformwillen von Bundesgesundheitsminister
Spahn: "Es ist Zeit, etwas zu ändern, und es gibt gute Gründe dafür", sagt
Professor Dr. Rolf Rossaint, der als Präsident der Anästhesie-Fachgesellschaft
auch zehntausende Notfallmediziner in Deutschland vertritt. Allerdings fordert
Rossaint Nachbesserungen in dem Referentenentwurf, der Anfang des Monats
vorgelegt wurde: "Es scheint, dass das Ministerium für die Ausarbeitung kaum auf
Erfahrungen klinischer Notfallmediziner zurückgegriffen hat."

Der Gesetzesvorschlag aus dem Hause Spahn sieht drei Dinge vor: Die Einführung
eines gemeinsamen Notfallleitsystems und Integrierter Notfallzentren (INZ) vor.
Außerdem soll der Rettungsdienst als eigenständiger Leistungsbereich im System
der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden.

Aus Sicht der DGAI ist eine Trennung von ambulanter und stationärer
Notfallversorgung am Krankenhaus, wie es die Sektorentrennung und auch die
Inhalte des Referentenentwurfs vorsehen, medizinisch nicht sinnvoll: "Ziel muss
es sein, die Sektorengrenzen zu lösen und die Bereiche im Sinne der
Patientenversorgung zusammenarbeiten zu lassen", sagt Rossaint. Nur das sei
ressourcenschonend und zukunftsfähig.

"Notfallversorgung muss sektorenübergreifend sein!"

Rossaint kritisiert vor allem den Vorschlag, dass die Integrierten
Notfallzentren unter der Leitung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
organisiert werden sollen: "Das kann nur mit Hilfe eines erfahrenen klinischen
Notfallmediziners gehen. Alles andere ist gefährlich!", erklärt Rossaint für die
DGAI.

Der Vorschlag zu einem INZ, in dem Krankenhausärzte und niedergelassene Ärzte
die Notfallversorgung gemeinsam übernehmen, sei eine gute Möglichkeit, dem
sektorenübergreifenden Charakter der Notfallversorgung Rechnung zu tragen. Es




müsse sichergestellt werden, dass die aktuell bestehende Sektorentrennung
innerhalb eines INZ abgeschafft wird. Das bedeutet, dass klare
Organisationsstrukturen aufgebaut und eingehalten werden, sektorenübergreifend,
nur nach fachlichen Gesichtspunkten strukturiert und patientenzentriert.

Personalmangel wird außer Acht gelassen

In dem Referentenentwurf bleibe auch unklar, ob die INZ ganztägig oder zeitlich
eingeschränkt zur Verfügung stehen sollen: "Beide Lösungen bedürfen personeller
Ressourcen", macht Rossaint deutlich. Die aktuellen Entwicklungen und Prognosen
für den Arbeitsmarkt mit einem erheblichen Personalmangel im Gesundheitswesen
lasse der Entwurf dabei aber außer Acht.

Die Notfallmediziner aus der Anästhesiologie begrüßen grundsätzlich, dass der
Rettungsdienst als eigenständiger Leistungsbereich in das Sozialgesetzbuch V
aufgenommen wird. Allerdings lehnen sie es ab, dass damit auch künftige neue

Methoden und Innovationen in der Notfallmedizindurch durch den Gemeinsamen
Bundesausschuss (G-BA) beurteilt und genehmigt werden müssen. Der G-BA ist unter
anderem zuständig für Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die
Krankenversicherten beanspruchen können: "Wir befürchten, dass Genehmigungen
neuer Therapien in Zukunft nicht mehr so zügig und reibungslos erteilt werden,
wie bisher", erläutert Rossaint.

"Mehr Effizienz, mehr Leistung und mehr Qualität erreichen"

Zudem solle die im Gesetzentwurf beschriebene "hochspezialisierte medizinische
Notfallversorgung" durch ärztliches Personal mit Unterstützung eines besonders
qualifizierten nicht-ärztlichen Personals erbracht werden.

DGAI-Präsident Rossaint fordert: "Wir müssen durch das neue
Notfallversorgungsgesetz im System mehr Effizienz, mehr Leistung sowie mehr
Qualität erreichen und die Versorgung bundesweit einheitlich gestalten können."

Pressekontakt:

Medienbetreuung
"Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin"
(DGAI) /
"Berufsverband Deutscher Anästhesisten" (BDA)
Roritzerstraße 27
90419 Nürnberg

Telefon: 0171 / 837 873 8

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Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/70779/4496254
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Datum: 20.01.2020 - 07:09 Uhr
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