Entwurf zum Leistungssschutzrecht schlimmer als erwartet!
(ots) - Zu dem vom Justizministerium veröffentlichten Entwurf zur
Umsetzung des Leistungsschutzrechts erläutert der Europaabgeordnete der
Piratenpartei Dr. Patrick Breyer: "Falls der jetzt veröffentlichte Entwurf
Gesetz wird, haben sich die schlimmsten Befürchtungen der Gegner des
Leistungsschutzrechts bestätigt: Laut dem realitätsfremden Entwurf soll es nur
noch erlaubt sein, "einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge" frei für die
Vorschau auf Internetseiten zu verwenden. Es liest sich, als wäre der Text
direkt von Lobbyisten geschrieben worden. Denn anders als bei dem bereits
gescheiterten letzten Anlauf soll das Leistungsschutzrecht diesmal nicht nur für
Texte gelten sondern auch für Vorschaubilder und Videos. Ein Vorschaubild im
Format 128x128 und ein Video von bis zu drei Sekunden in Zeiten, in denen
hochauflösende Bilder und Videos der Standard sind, ist wohl als schlechter
Scherz zu verstehen.
Die Verleger, die jahrelang die Digitalisierung verschlafen haben und es bis
heute nicht schaffen, ihre Angebote über zeitgemäße Verkaufsmodelle zu
vertreiben, wollen das Internet als Konkurrenz für ihre auf Papier gedruckten
Erzeugnisse ausschalten. Eine Regierung, die solche Gesetze zum Schaden von
Millionen Nutzern voran treibt, muss sich nicht wundern, wenn Deutschland als
Standort für Unternehmen im digitalen Bereich immer unattraktiver wird.
Die Parteien im Bundestag müssen sich jetzt sehr gut überlegen, ob sie auf der
Seite der Nutzer - und damit einem Großteil der Wähler - stehen oder auf der
Seite von ein paar Verlegern und deren Profit. Für uns Piraten ist die
Entscheidung klar: Wir stehen an der Seite der Nutzer zugunsten der
Digitalisierung. Letztes Jahr waren bereits zehntausende auf der Straße, um
gegen dieses Gesetzesvorhaben zu demonstrieren. Die Nachricht ist aber
anscheinend noch nicht bei der Bundesregierung angekommen."
Das Leistungsschutzrecht als Maßnahme zur Rettung der klassischen
Geschäftsmodelle der Verleger ist in Deutschland bereits einmal gescheitert.
Google hat, wie zu erwarten war, Presseerzeugnisse, die auf ihrem
Leistungsschutzrecht bestanden, aus ihrer Suchmaschine entfernt, was zu einem
massiven Einbruch der Zugriffe führt. Anstatt aus diesem Fehlschlag zu lernen,
wurde das Leistungsschutzrecht zusammen mit anderen Maßnahmen auf europäischer
Ebene umgesetzt. Schon im letzten Jahr bei den #saveyourinternet Protesten war
das Leistungsschutzrecht neben den Uploadfiltern einer der wichtigsten
Kritikpunkte. Auch Dr. Patrick Breyer hat 2019 an den Protesten teil genommen.
Quellen/Fußnoten:
[1] Entwurf des Justizministeriums http://ots.de/QJlt8w
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Datum: 19.01.2020 - 10:05 Uhr
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