Mitteldeutsche Zeitung zur Organspende
(ots) - "Die Würde des Menschen ist unantastbar", heißt es im Grundgesetz.
Das muss auch für den sterbenden und gerade gestorbenen Menschen gelten. Es gibt
kaum etwas Persönlicheres als die Frage, ob jemand bereit ist, sich Organe
entnehmen zu lassen. Wäre die Widerspruchslösung Gesetz geworden, hätten Organe
immer dann entnommen werden dürfen, wenn der Betroffene nicht rechtzeitig
widersprochen hätte. Das wäre ein zu großer Eingriff in das
Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen gewesen - inklusive der Gefahr, dass das
Vertrauen der Bevölkerung in die Organspende und in Ärzte nachhaltig beschädigt
worden wäre. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gehört untrennbar zur
Menschenwürde. Die Mehrheit der Abgeordneten hält zu Recht an dem Grundsatz
fest: Schweigen ist keine Zustimmung.
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Datum: 16.01.2020 - 18:02 Uhr
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