Streit zweier Betrogenen vor Gericht
(IINews) - Der Ankläger, ein 77-jähriger Herr aus Würzburg, sagte aus, im Herbst 2016 habe sein Telefon geklingelt, der Anrufer gab sich als Mitarbeiter einer Service-Firma von Microsoft aus. Unter dem Vorwand Schaftsoftware auf dem Laptop des Rentners löschen zu wollen. Im weiteren Verlauf wurden im 4000 Euro abgebucht. Diese landeten auf dem Konto eines Bekannten. Diese wiederum gab an, dass das Geld eine Wiedergutmachung der gleichen Betrüger sei und das Geld im rechtmäßig zustand. Dies sah der Richter jedoch anders: "Der Beklagte legte zwar dar", heißt es im Urteil, "dass er die fragliche Überweisung aufgrund einer Vereinbarung zur Schadenswiedergutmachung und somit mit Rechtsgrund erhalten habe. Allerdings räumte der Beklagte ein, dass er diese Vereinbarung mit unbekannten Tätern getroffen habe. Folglich legte der Beklagte keinen Rechtsgrund dar, der ihn gegenüber dem Kläger berechtigen würde, das Geld zu behalten, da er keinen Vertrag oder ähnliches mit dem Kläger über Zahlung von 4000 Euro schloss. Folglich ist das Geld aus ungerechtfertigter Bereicherung zurückzuzahlen."
„Insbesondere ältere Personen sollten aufpassen, dass sie am Telefon nicht auf Betrüger reinfallen.“, so Nemina Ganibegovic.
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Datum: 14.01.2020 - 14:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Nermina Ganibegovic
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 021138537728
Kategorie:
Finanzen
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